- Von Barbara Bocks
- 08.08.2024 um 15:05
6. Handwerkerleistungen: Können direkt die Einkommensteuerbelastung senken
Das Bad renovieren oder den Hof oder die Terrasse pflastern und einiges mehr: Wer für solche Arbeiten einen Handwerker oder eine Handwerkerin beauftragt, kann einen Teil der Ausgaben steuerlich geltend machen; und zwar bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten und bis zu einer Höchstgrenze von 1.200 Euro pro Jahr.
In der Steuererklärung reduzieren die Handwerkerleistungen direkt die festgesetzte Einkommensteuer.
- Das funktioniert allerdings nur, wenn die Handwerker in einem selbst bewohnten Haus oder Wohnung gearbeitet haben.
- Außerdem müssen Angestellte die Rechnungen unbar bezahlt haben, beispielsweise per Überweisung.
- Nur die Arbeitskosten, also die Lohnkosten, Maschinen- und Fahrtkosten sowie Verbrauchsmittel, erkennt das Finanzamt an; Materialkosten nicht.
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