- Von Barbara Bocks
- 08.08.2024 um 15:05
8. Spenden: bis 300 Euro reicht ein Screenshot der Überweisung
Als Nachweise für Spenden bis zu einer Höhe von 300 Euro können Angestellte einen Kontoauszug, den Screenshot einer Überweisung oder einen anderen Überweisungsbeleg nutzen. Spenden von mehr als 300 Euro erkennt das Finanzamt in der Regel nur mit Spendenquittung an.
Diese sogenannte Zuwendungsbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster muss unter anderem die Art der Spende und die Spendensumme enthalten. Außerdem sollte es auf der Bescheinigung einen Vermerk geben. Dieser sollte bestätigen, dass die Spende einem bestimmten, steuerbegünstigten Zweck galt.
Diese Bescheinigung stellt üblicherweise die gemeinnützige Organisation aus, die die Spende erhalten hat.
Setzt eine Finanzbehörde beispielsweise nach starken Unwettern einen Katastrophenerlass in Kraft, können Angestellte auch Spenden von mehr als 300 Euro mit vereinfachtem Nachweis in der Steuererklärung angeben. Die Spende muss die steuerpflichtige Person dann innerhalb des dafür festgelegten Zeitraums auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt haben.
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