BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter © BVI
  • Von Redaktion
  • 10.12.2014 um 14:45
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Am Dienstag wurde die Regelung über den Inhalt der Informationsblätter für Finanz- und Versicherungsprodukte, die sogenannte PRIIP-Verordnung (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI, kommentiert.

Im April beschlossen das EU-Parlament und der EU-Ministerrat die Verordnung zu Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (PRIIP). Nun wurde das Regelwerk, das die Anforderungen an Produktinformationsblätter, die sogenannten Beipackzettel enthält, im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Jeder Privatanleger, der ein PRIIP kauft, soll laut EU-Behörden ein dreiseitiges Informationsblatt, das sogenannte Key Information Document (KID) erhalten. Das Blatt muss Kosten und Risiken der Produkte enthalten. Bei komplexen Produkten, die für einen Laien nicht einfach zu verstehen sind, muss zudem ein entsprechender Hinweis in die KIDs rein. Alle Informationen müssen „klar, vergleichbar und vollständig“ sein. Außerdem schreiben die Behörden eine strikte Trennung zwischen den Informationsblättern und Werbematerial vor.

„Transparenz allein ist nichts wert, wenn Anleger die Produktinformationen hinsichtlich Chancen, Risiken und insbesondere Kosten nicht vergleichen können“, kommentiert BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. PRIIPs würden genau diese Vergleichbarkeit schaffen. Dadurch könnten Anleger fundierte Entscheidungen treffen.

Auch die Tatsache, dass die Verordnung, anders als zunächst geplant, sowohl für Finanzanlagen als auch für Lebensversicherungen gilt, findet Richter gut. „Lebensversicherungen werden in vielen Fällen als Anlageprodukte verkauft“, sagt er. Deshalb sei es im Interesse des Anlegerschutzes und des fairen Wettbewerbs, dass sie in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

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