„Eine selbstbestimmte Sexualität ist Voraussetzung für eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und soziale Eingliederung des Menschen mit Behinderung“, befand das Sozialgericht Hannover. © picture alliance / photothek | Ute Grabowsky
- Von Redaktion
- 14.07.2022 um 10:49
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