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  • Von Redaktion
  • 18.03.2015 um 11:30
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Das Amtsgericht München entschied in einem Verfahren um Schadenersatz einer Kunststoffscheibe, dass diese wie eine Glasscheibe zu behandeln ist. Heißt: Die Teilkaskoversicherung muss auch bei Schäden an einer Plastikscheibe zahlen. Dem Kläger half das in seinem Fall aber trotzdem nicht.

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