- Von Redaktion
- 21.01.2015 um 19:42
Handyversicherungen, Sterbegeld, Insassenunfallversicherung, Brillenversicherung und Glasbruchversicherung seien fünf Verträge, die Kunden nur im Ausnahmefall benötigten, so Verbraucherschützerin Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) im Interview mit NWZ Online. Dabei verweist sie auf Haftungsrisiken und Kostenfallen.
Tatsächlich handelt es sich um Produkte, die viele Menschen besitzen und selten nutzen. Wer einen Handyschaden erleidet, wird froh sein, dass er sein neues Endgerät nicht selbst bezahlen muss. Selbst wenn er einen Anteil beisteuern muss, wird das oft billiger als ein neues Smartphone sein. Gleiches gilt für die Brillen- und Glasversicherung.
Die Ausführungen von Boss sind trotzdem nicht grundsätzlich falsch. Sie sind lediglich verkürzt. Was eigentlich hier diskutiert wird, ist eine andere Frage. So benötigt nicht jeder eine der genannten Versicherungen. Das Angebot einer Brillenversicherung scheint bei Kindern nötiger als bei Erwachsenen. Das führt zu dem Grundsatz in der Beratung: Was nötig ist und was nicht, richtet sich nach wie vor an der individuellen Lebenssituation aus.
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