- Von Andreas Harms
- 31.05.2024 um 14:49
Der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen (AGV) und die Gewerkschaft Verdi haben sich auf eine neue Tarifvereinbarung geeinigt. Das berichtet der AGV. In der Vereinbarung geht es darum, wie bestimmte Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeit wieder heraufsetzen können. Verdi hatte im Vorfeld einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in die Vollzeit verlangt. Der Arbeitgeberverband war dem nicht entgegengekommen.
Nun konnten sich die Tarifparteien einigen, und die Sozialpartner haben dem Ergebnis zugestimmt. Die neue Tarifvereinbarung soll in diesem Jahr am 1. Oktober in Kraft treten und bis Ende 2026 gelten. Folgendes steht drin:
- All diejenigen Angestellten, die ihre Arbeitszeit vor 2019 verkürzt haben, bekommen das Recht, sie wieder zu verlängern. 2019 trat das Gesetz zur Brückenteilzeit in Kraft.
- Der Arbeitgeber kann verlängerte Arbeitszeiten aus betrieblichen Gründen ablehnen.
- Hinzu kommen zwei weitere Sonder-Ablehnungsgründe: Wenn der oder die Angestellte in einer Organisationseinheit arbeitet, in der gerade wegen eines Interessenausgleichs Personal abgebaut wird. Oder in dem Betrieb hat sich die gesamte Arbeitszeit bei einem Stichtagsvergleich um ein Prozent erhöht. In Betrieben mit bis zu 220 Angestellten um 3 Prozent. Denn dann greift der sogenannte Überforderungsschutz.
Die gesamte Vereinbarung können Sie hier herunterladen.
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