- Von Karen Schmidt
- 29.04.2024 um 16:53
Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung wird zum 1. Januar 2025 von derzeit 0,25 Prozent auf 1,00 Prozent steigen. Das hat das Bundesfinanzministerium beschlossen, und ist damit der Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung gefolgt. Es ist die erste Erhöhung seit über 30 Jahren.
Aktuare empfehlen deutlich steigenden Höchstrechnungszins
Auf den Zins kommt es an
Die Versicherer zeigen sich mit dem Zinsschritt zufrieden: „Die Anhebung des Höchstrechnungszinses ist eine angemessene Reaktion auf das seit 2021 stark gestiegene Zinsniveau“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. „Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.“
Denn die Versicherer können ihren Kundinnen und Kunden nun wieder höhere Garantien bieten, und auch die garantierten Rentenleistungen können steigen. Zusätzlich wirken sich steigende Rechnungszinsen auch positiv auf die Prämien von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aus. „Unabhängig davon sollte die Mindestbeitragsgarantie in der geförderten Altersvorsorge abgesenkt werden, damit mehr Gelder in renditeträchtigere Anlagen investiert werden können.“, so Asmussen weiter.
Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Er ist nicht mit dem Garantiezins gleichzusetzen, den Lebensversicherer individuell auf ihre Produkte gewähren. Wirksam wird die Anpassung durch die Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren