- Von Andreas Harms
- 17.05.2023 um 14:40
Im vergangenen Jahr haben sich deutlich weniger Menschen über Versicherungen beschwert als noch im Jahr zuvor. So meldet der Ombudsmann für Versicherungen, Wilhelm Schluckebier, im Rahmen seines Jahresberichts für 2022 insgesamt 15.907 eingereichte Beschwerden. Im Vorjahr waren es noch 18.344. Von den neuen Beschwerden 2022 seien 11.898 zulässig gewesen – 15,7 Prozent weniger als noch im Jahr 2021.
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Doch es ging nicht überall hinab. Auf dem Gebiet der KFZ-Kaskoversicherungen nahm die Zahl der Beschwerden zu, ebenso wie bei den sonstigen Versicherungen, zu denen etwa Reise-, Elektronik- und Tierkrankenversicherungen gehören.
Lebensversicherungen
Wie schon im Vorjahr wollten hier besonders viele Beschwerdeführer ihre Verträge rückabwickeln, indem sie sie widerriefen. Das setzte meistens voraus, dass die Kunden über Widerspruchsrecht falsch belehrt wurden oder bestimmte Pflichtinformationen fehlten. Denn dann startete nicht die normale Widerspruchsfrist, die kurze Zeit später abläuft, sondern stattdessen ein sogenanntes ewiges Widerspruchsrecht. Wobei der Bundesgerichtshof dieser Praxis vor einigen Monaten eine Grenze setzte, als er einen Verstoß als allzu wenig bedeutend einstufte.
Die gleiche Frage hatte auch Schluckebier zu beantworten: Was ist erheblich und was nicht? Und unter welchen Umständen ist das Widerspruchsrecht wirklich abgelaufen? Wobei die Versicherer meistens ins Feld führten, dass die Versicherungsnehmer über die Jahre ja bewiesen hatten, dass sie den Vertrag wollten. Indem sie ihn laufen ließen. Doch solche Dinge könne man nicht wirklich rechtssicher beurteilen, räumt Schluckebier ein. Es habe „interpretationsbedürftige Entscheidungen“ vom Europäischen Gerichtshof gegeben, und auch die Oberlandesgerichte urteilten zum Teil uneinheitlich. Allerdings könne man Vorschläge unterbreiten, um die Konflikte zu schlichten.
KFZ-Versicherungen
Dort sorgte laut Schluckebier das Schadenfreiheitsklassensystem erneut für zahlreiche Beschwerden. Vielen Versicherten sei nicht klar, dass sie höher eingestuft werden können, wenn sie den Versicherer zum Jahresende wechseln. Weil manche Rabatte und Sondermaßnahmen direkt vom früheren Versicherer gekommen seien. Und die kann man eben nicht so einfach mitnehmen. Außerdem falle es auf, dass Versicherer unterschiedliche Tabellen für Schadenfreiheitsklassen führen.
Im Folgenden zeigen wir, wie viele zulässige Beschwerden je Kategorie beim Ombudsmann eingingen (alphabetisch, Vorjahreswert in Klammern):
- Gesamt: 11.898 (14.106)
- Allgemeine Haftpflicht: 497 (561)
- Berufsunfähigkeitsversicherung: 267 (349)
- Gebäudeversicherung: 1.769 (2.124)
- Hausratversicherung: 665 (693)
- KFZ-Haftpflicht: 572 (942)
- KFZ-Kasko: 1.297 (1.267)
- Lebensversicherung: 2.643 (3.412)
- Realkredite: 10 (11)
- Rechtsschutzversicherung: 2.565 (3.184)
- Sonstige: 1.234 (1.077)
- Unfallversicherung: 379 (486)
Doch viele Beschwerden gingen auch zu Ende. 2022 schloss die Schlichtungsstelle 12.247 Vorgänge ab. Inklusive unzulässiger und nicht weiterverfolgter Beschwerden waren es sogar 16.277. Die durchschnittliche Verfahrensdauer sank von 70,3 auf 69,0 Tage.
Den kompletten Bericht können Sie hier herunterladen.
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