Fachanwalt für Versicherungsrecht, Norman Wirth (Kanzlei Wirth Rechtsanwälte) © Martin Peterdamm
  • Von Redaktion
  • 21.01.2025 um 15:58
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:50 Min

Die vorläufige Insolvenz des Versicherers Element Insurance betrifft gleichermaßen Kunden und Vermittler. Was ist zu tun, was ist zu beachten, und wie sieht es mit der Haftung aus? Die auf Vermittlerrecht spezialisierte Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte hat sich dazu umfassend geäußert, und wir geben den Text hier wieder.

Welche Konsequenzen hat das für Versicherungsmaklerinnen und -makler?

Sie sollten sicherstellen, dass Sie ihre Kunden rechtzeitig über Alternativen informieren. Bei automatischem Vertragsende besteht die Gefahr, dass Kunden ohne Versicherungsschutz verbleiben. Im Raum steht in jedem Einzelfall die Überlegung, lieber eine Doppelversicherung zu haben, als am Ende keinen hinreichenden Versicherungsschutz. Die Dokumentation der Beratung wird zur Vermeidung von Haftungsrisiken dringend empfohlen.

Wie wirkt sich das Sicherungsvermögen aus?

Das Sicherungsvermögen wird gemäß Paragraf 315 VAG vorrangig für die Ansprüche der Versicherungsnehmer verwendet. Falls es nicht ausreicht, erfolgt eine nur quotale Schadensregulierung. Sie sollten betroffene Kunden auf diese Unsicherheit hinweisen.

Ist eine fristlose Kündigung sinnvoll?

Eine fristlose Kündigung der betroffenen Verträge kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, ist jedoch nicht immer die beste Lösung. Die Insolvenz allein gibt kein Sonderkündigungsrecht. Sie sollten folgende Aspekte beachten:

  • Prüfung der Alternativen: Kunden sollten vor einer Kündigung eine Ersatzversicherung abgeschlossen haben, um Versicherungslücken zu vermeiden. Doppelversicherungen sind fehlendem Versicherungsschutz klar vorzuziehen.
  • Kündigungsrechte: Bei Tarifen mit täglichem Kündigungsrecht (z. B. einigen Asspario-Policen) kann eine fristlose Kündigung in Betracht gezogen werden.
  • Einzelfallentscheidung: Fristlose Kündigungen sollten individuell geprüft und nur bei unzureichendem Schutz des bestehenden Vertrags erwogen werden. Sie sollten alle Beratungsschritte dokumentieren.

Empfehlungen der Bafin

Was empfiehlt die Bafin?

Die Bafin fordert Versicherungsmakler auf, betroffene Kunden aktiv zu informieren. Kunden sollen ihre Vertragsunterlagen prüfen und bei Bedarf Alternativen suchen. Wichtige Policen wie Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherungen sollten umgehend ersetzt werden. Makler sollten sicherstellen, dass Kunden eine vorläufige Deckungszusage erhalten.

Welche Rolle spielt die Bafin im Verfahren?

Die Bafin überwacht das Insolvenzverfahren in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter. Sie prüft Möglichkeiten zur Bestandsübertragung auf solvente Versicherer. Die Bafin betont, dass Kundenansprüche vorrangig behandelt werden. Nähere Informationen finden Sie dazu auf der Website der Bafin.

Seite 3: Warum Eile geboten ist

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