- Von Redaktion
- 15.10.2014 um 16:21
Zunächst müsse der Makler seine Firma beziehungsweise seinen Kundenbestand bewerten, um überhaupt einen Anhaltspunkt für den Preis zu haben. Das sei oft schon schwierig genug, da Vorstellung und Wirklichkeit oft auseinandergingen, erklärt Schmidt.
Danach gelte es, Fragen wie Zeitpunkt und Wirksamkeit des Verkaufs und Übergangs zu regeln. Besonders wichtig sei dabei der saubere Umgang mit den Kundendaten, da Missstände hier sehr schnell sehr teuer werden könnten. „Deshalb gilt es, die Frage der Form der Einwilligung der Kunden zur Datennutzung klar vertraglich zu definieren. Juristen heben in diesem Zusammenhang die Rechtsnachfolgeklausel und Datenermächtigungsklausel hervor“, so der Unternehmensberater im Bereich Versicherungen in seinem Blog.
Vorsicht vor Abwerbeversuchen
Haftungsfragen vor und nach dem Verkauf sollten Makler ebenso klären, wie ihre Position im Wettbewerb. Dazu gehört auch die Frage, wie man es regelt, dass der Bestandsverkäufer nicht im Nachhinein seine ehemaligen Kunden wieder abwirbt.
Wie der Maklerbestand bezahlt werden soll, gehört laut Schmidt zu den wichtigsten Vereinbarungen in einem Kauf-/Verkaufsvertrag. „Pauschale Empfehlungen oder gar komplette Vertragsmuster verbieten sich durch die starke Differenzierung der Fälle von selbst“, betont der Experte.
Steuerberater zur Hilfe holen
Mögliche Varianten seien Einmalzahlungen, ratierlich fest vereinbarte Zahlungen und auch variable ratierliche Zahlungen. Aus steuerlichen Gründen könnten gerade letztere interessant sein. „Beispielsweise könnte die Kaufsumme unmittelbar beim Kauf zu 50 Prozent als fällig vereinbart werden. Die fest vereinbarte(n) Restsumme(n) könnte(n) dann zu fixen Terminen in den Folgejahren vereinbart werden“, schlägt Schmidt vor.
Allerdings hat bei allen ratierlichen Zahlungen der Verkäufer immer das Risiko, dass sein Vertragspartner insolvent wird. Schmidt empfiehlt außerdem, bei allen Zahlungsvarianten einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.
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