- Von Redaktion
- 27.03.2015 um 13:54
Die Maklervertretung IGVM wehrt sich gegen eine neue Vermittlervereinbarung der Condor Lebensversicherung. Warum?
„De facto handelt es sich hierbei um einen Vertretervertrag“, erklärt IGVM-Mann Michael Otto gegenüber Portfolio International. „Das Vertragswerk ist inakzeptabel.“
Konkret kritisiert die IGVM folgende Punkte:
• Unverhältnismäßig stark abgesenkte Vergütungen
• Condor stuft Makler als Handelsmakler nach Paragraf 93 Handelsgesetzbuch ein. Dadurch würde der Makler für Fehler beider Seiten haften. Gegenargument: Nach Paragraf 59 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz gäbe es aber bereits eine neuere Regelung.
• Muss Condor Leben Kundenbeiträge zurückzahlen, will der Versicherer die Abschlusscourtage vom Makler zurück. Gegenargument: Das sei jedoch das unternehmerische Risiko des Versicherers.
• Condor will die Informationspflichten gegenüber den Kunden auf den Makler übertragen.
• Wie R+V versucht auch Condor ihre Makler auf den GDV-Verhaltenskodex zu verpflichten. Gegenargument: Das bringe dem Makler VSH-Probleme und würde zudem in seinen Gewerbebetrieb eingreifen.
• Veröffentlichungen mit Condor-Label nur nach Zustimmung des Versicherers
Neben dem kruden Vertragswerk lassen die Vorgänge bei Condor jedoch tiefer blicken. Denn wie Portfolio International weiter berichtet, sollen die Condor-Namensschilder an der Berliner Firmenzentrale inzwischen abgeschraubt sein. Auch soll der Versicherer die Condor-Mutter R+V bereits als Vertragspartner in die neue Vermittlervereinbarung eingearbeitet haben.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren