Die Condor in Hamburg. © Condor
  • Von Redaktion
  • 27.03.2015 um 13:54
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Die R+V Tochter Condor Lebensversicherung will mit ihren Maklern eine neue Vermittlervereinbarung schließen. Diese empfinden den Vertrag jedoch als befremdlich und lehnen ihn strikt ab. Mit welchen Forderungen die Condor irritiert und was dahinter stecken könnte.

Die Maklervertretung IGVM wehrt sich gegen eine neue Vermittlervereinbarung der Condor Lebensversicherung. Warum?

„De facto handelt es sich hierbei um einen Vertretervertrag“, erklärt IGVM-Mann Michael Otto gegenüber Portfolio International. „Das Vertragswerk ist inakzeptabel.“

Konkret kritisiert die IGVM folgende Punkte:

•    Unverhältnismäßig stark abgesenkte Vergütungen
•    Condor stuft Makler als Handelsmakler nach Paragraf 93 Handelsgesetzbuch ein. Dadurch würde der Makler für Fehler beider Seiten haften. Gegenargument: Nach Paragraf 59 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz gäbe es aber bereits eine neuere Regelung.
•    Muss Condor Leben Kundenbeiträge zurückzahlen, will der Versicherer die Abschlusscourtage vom Makler zurück. Gegenargument: Das sei jedoch das unternehmerische Risiko des Versicherers.
•    Condor will die Informationspflichten gegenüber den Kunden auf den Makler übertragen.
•    Wie R+V versucht auch Condor ihre Makler auf den GDV-Verhaltenskodex zu verpflichten. Gegenargument: Das bringe dem Makler VSH-Probleme und würde zudem in seinen Gewerbebetrieb eingreifen.
•    Veröffentlichungen mit Condor-Label nur nach Zustimmung des Versicherers

Neben dem kruden Vertragswerk lassen die Vorgänge bei Condor jedoch tiefer blicken. Denn wie Portfolio International weiter berichtet, sollen die Condor-Namensschilder an der Berliner Firmenzentrale inzwischen abgeschraubt sein. Auch soll der Versicherer die Condor-Mutter R+V bereits als Vertragspartner in die neue Vermittlervereinbarung eingearbeitet haben.

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