- Von Karen Schmidt
- 25.03.2025 um 15:40
Der Versicherungskonzern Talanx muss eine Geldstrafe in Höhe von 1.095.000 Euro zahlen. Dazu hat ihn die Finanzaufsichtsbehörde Bafin verdonnert. Der Grund: Der Versicherer hat gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen.
Wie das? Nun, die Talanx hat nicht rechtzeitig bekanntgegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich ist. Eine solche „Hinweisbekanntmachung“ müssen börsennotierte Unternehmen aber spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums und vor dem Halbjahresfinanzbericht veröffentlichen.

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Warum? Weil Finanzberichte wichtige Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens enthalten. Und eben diese Informationen können bedeutend für die Anlage-Entscheidung von Investoren sein.
Wenn ein Unternehmen Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es also gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die Bafin kann das jeweils mit einer Geldbuße ahnden. Und die kann bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 5 Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens betragen.

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