- Von Lorenz Klein
- 23.06.2023 um 13:15
Allerdings gibt der Anwalt weiter zu bedenken, dass nach angelsächsischem Recht, das in den USA gelte, es wohl eher möglich sei, sich als Betreiber von einer Haftung auszuschließen. „Theoretisch könnten Hinterbliebene Schockschäden geltend machen“, fährt der Anwalt gegenüber „Bild“ fort. Das sei aber sehr restriktiv. „Wenn nachzuweisen ist, dass die Insassen bis zu ihrem Tod unmenschliche Qualen erlitten haben, kann es ein Schmerzensgeld geben, das auf die Hinterbliebenen übergeht“, so Ameri weiter.
An dieser Stelle knüpft der Rechtsexperte ans Hinterbliebenengeld an, wie es im deutschen Recht besteht. Was hat es damit auf sich? Laut Versicherungsverband GDV können Menschen das Hinterbliebenengeld beanspruchen, wenn eine ihnen besonders nahestehende Person getötet wurde – zum Beispiel infolge von Verkehrs-, Arbeitsunfällen oder auch medizinischen Behandlungsfehlern. Als Richtwert sieht der Bundesgerichtshof laut GDV einen Betrag von 10.000 Euro an, der im Einzelfall nach unten oder oben angepasst werden kann. „Das Geld ist vom Verursacher des Todesfalls beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zu bezahlen und soll das seelische Leid der Hinterbliebenen anerkennen“, teilen die Experten des Verbandes hierzu mit.
Bis zur Einführung des Hinterbliebenengeldes im Juli 2017 konnten Angehörige nur dann einen Ausgleich für ihr seelisches Leid erhalten, wenn sie durch den Todesfall psychisch so stark belastet waren, dass sie krank wurden – von „Schockschäden“ ist dann die Rede. Ob derartige Schockschäden auch im Falle der „Titan“-Unglücks geltend gemacht werden können, gilt es nun zu klären.
An Bord der „Titan“ waren der Franzose Paul-Henri Nargeolet (77), der britische Abenteurer Hamish Harding (58), der britisch-pakistanische Unternehmensberater Shahzada Dawood (48), dessen 19-jähriger Sohn Suleman sowie der Chef der Betreiberfirma Ocean Gate, Stockton Rush (61), der das Boot steuerte.
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