- Von Redaktion
- 19.03.2015 um 13:42
Die Wetter-Police der IBU-Cup-Veranstalter besagte, dass die Schneehöhe während des Biathlon-Rennens nicht unter 20 Zentimeter sinken durfte. Der Versicherer sollte bereits dann zahlen, wenn laut nächstgelegener Wetterstation an nur einem der Veranstaltungstage weniger als 20 Zentimeter Schnee lagen.
„Die abgeschlossene Wetterversicherung war ein Glücksfall für unseren Verein“, heißt es dazu vom Organisationskomitee des Rennens. Man habe nach dem Ausfall des IBU-Cups einen enormen Aufwand gehabt, um alle bestehenden Verträge mit beteiligten Firmen und Partnern abzuwickeln. Auch seien bereits im Vorfeld der Veranstaltung Kosten angefallen. Der Versicherer habe jedoch problemlos gezahlt, sodass die Veranstalter den finanziellen Schaden nahezu ausgleichen konnten.
Mit einer parametrischen Wetterversicherung können Ausrichter von Veranstaltungen jeder Art ein wetterbedingtes finanzielles Risiko absichern – egal ob es sich dabei um ein Schnee-, Regen- oder Kälterisiko handelt. Ein Schadensnachweis soll dafür nicht erforderlich sein. Die Messdaten an vorab definierten offiziellen Wetterstationen würden als Beleg ausreichen, heißt es dazu von der Makleragentur b2b Protect.
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