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- 09.02.2017 um 09:59
Was ist geschehen?
Ein Mann ist bei der Axa krankenversichert. Er hat die Tarife Vision 1-4500 (Krankheitskosten-Versicherung) und TV 442 (Krankentagegeld) abgeschlossen. 2012 und 2013 erhöht die Axa die Beiträge in diesen Tarifen, nach Zustimmung eines inzwischen verstorbenen Treuhänders. Diesen habe die Axa 15 Jahre lang für seine Treuhändertätigkeit bezahlt haben.
Im Tarif Vision 1-4500 sind es 23,03 Euro monatlich. Im Tarif TV 42 geht es zweimal nach oben, zum 1.1.2012 um 3,91 Euro und zum 1.1.2013 um 1,51 Euro. Der Mann bezahlt, weil er die Anpassungen zunächst für wirksam hält. Nach einer Beratung beim Anwalt Ende 2015 sei ihm aber klar geworden, dass die Anpassungen unrechtmäßig gewesen seien.
Warum? Der Treuhänder sei nicht unabhängig im Sinne von Paragraf 203 Abs. 2 S. 1 VVG gewesen. Denn er sei über einen Zeitraum von 15 Jahren und auch im maßgeblichen Zeitraum mit der Prüfung aller von der Axa vorgenommenen Prämienanpassungen befasst gewesen. Angesichts der Vielzahl der angebotenen Tarife habe es sich offensichtlich um ein großes Treuhändermandat gehandelt. Für ein solches großes Mandat sei eine jährliche Vergütung von mindestens 150.000 Euro anzusetzen, heißt es weiter.
Es sei nicht ersichtlich, aus welchen anderen Quellen der Treuhänder auch nur annähernd gleich hohe Einkünfte bezogen haben könnte. Daher sei davon auszugehen, dass die Treuhändervergütung durch die Axa den ganz überwiegenden Teil der Gesamteinkünfte des Treuhänders ausgemacht habe. Also sei von einer wirtschaftlichen Abhängigkeit des Treuhänders von der Axa auszugehen.
Infolge der unwirksamen Prämienerhöhungen habe der Mann 1.071,12 Euro zu viel gezahlt.
Beitragserhöhung private Krankenversicherung AXA ungültig?
Vor 4 Jahren[…] Das ursprüngliche Urteil Aktenzeichen 29 C 122/16 vom Amtsgericht Potsdam gegen die AXA können Sie hier >>>nachlesen. […]
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Vor 4 Jahren[…] Das ursprüngliche Urteil Aktenzeichen 29 C 122/16 vom Amtsgericht Potsdam gegen die AXA können Sie hier >>>nachlesen. […]