- Von Achim Nixdorf
- 09.03.2023 um 16:25
In die Frage, ob sich Hausbesitzer künftig gegen Elementarschäden versichern müssen, kommt neue Bewegung. In einem Entschließungsantrag, den die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gemeinsam in den Bundesrat einbringen wollen, fordern sie die Bundesregierung dazu auf, kurzfristig einen konkreten Vorschlag zu einer bundeseinheitlichen Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten. An die Stelle spontaner staatlicher Ad-hoc-Hilfen müsse eine langfristige Risikoprävention durch ein System weitgehend flächendeckender privater Versicherungen treten, fordern die Länder.
BdV kritisiert „Tatenlosigkeit“ bei Elementarschadenversicherung
Unwetter kosten Versicherer 13 Milliarden Euro
Mehrheit findet Pflichtversicherung gegen Elementarschäden gut
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sieht in dieser Angelegenheit „dringenden Handlungsbedarf“. „Wir haben bereits im Juni 2022 eine Zusage des Bundeskanzlers erhalten, das Thema anzugehen“, schreibt Wüst in einem Statement der Landesregierung. „Doch bis heute hat der Bund keine brauchbaren Lösungswege präsentiert. Aus Sicht der Länder, parteiübergreifend, muss das Vorhaben auf der Tagesordnung bleiben.“
Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern
Hintergrund der Debatte um eine Pflichtversicherung ist die Unwetterkatastrophe vom Juli 2021, die vor allem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Schäden in Milliardenhöhe anrichtete. Allein in Nordrhein-Westfalen starben dabei 49 Menschen. Viele Häuser wurden zerstört oder massiv beschädigt. Familien ohne Versichrungsschutz standen vor dem Nichts. „Es darf nicht sein, dass das Thema nur unmittelbar nach einer Katastrophe auf der Agenda steht und danach vergessen wird“, so Wüst.
Die Regierungschefs der Länder hatten sich bereits im Juni 2022 klar für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden ausgesprochen und eine bundesweite Regelung angemahnt. Der Bund hatte aber für Maßnahmen auf Länderebene plädiert.
GDV will Kunden entscheiden lassen
Auch beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) steht man einer Pflichtversicherung eher kritisch gegenüber und fordert stattdessen ein Gesamtkonzept aus Versicherungsschutz, Klimafolgenanpassung und Prävention. „Wir wollen alle privaten Wohngebäude mit dem nötigen Elementarschutz ausstatten: Neue Versicherungsverträge standardmäßig ab sofort; bestehende Verträge würden wir schnell und rechtssicher zu einem Stichtag umstellen, sobald wir den dafür nötigen gesetzlichen Rahmen bekämen“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen. Die Kunden könnten dann selbst entscheiden, ob sie den Elementarschutz wollten oder nicht. „Das ist das mildere, verfassungsrechtlich sicherere und zielführendere Mittel gegenüber einer Pflichtversicherung.“
In Deutschland sind laut GDV lediglich 50 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Gerade in vielen älteren Verträgen seien oft nur die Naturgefahren Sturm oder Hagel abgedeckt, nicht jedoch Starkregen und Hochwasser. Den Policen fehlt der Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung.
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