- Von Juliana Demski
- 21.05.2019 um 07:38
Die SPD plant dem Bundeskartellamt mehr Befugnisse gegen verbraucherunfreundliche Praktiken von Vergleichsportalen zu ermöglichen. Das Oberhaupt des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, befürwortet das Vorhaben.
Bundeskartellamt sieht Handlungsbedarf bei Vergleichsportalen
Check24 muss Online-Auftritt nach neuem Urteil anpassen
„Der VZBV begrüßt eine punktuell ergänzende behördliche Rechtsdurchsetzung dort, wo die seit Jahrzehnten bewährte zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung nicht weiterkommt“, so Müller gegenüber dem Handelsblatt. Darin schränkt er ein: „Um die erfolgreiche Arbeit der qualifizierten Einrichtungen mit einer Klagebefugnis nicht aufs Spiel zu setzen, dürfen aber keine Parallelstrukturen geschaffen werden.“
Der Hintergrund:
Bislang darf das Kartellamt bei begründetem Verdacht zwar Sektoruntersuchungen durchführen, hat dann aber keine Entscheidungs- oder Durchsetzungsbefugnisse. Genau hier will die SPD ansetzen: „Das Bundeskartellamt sollte daher in bedeutsamen Fällen den Verbraucherschutz im kollektiven Verbraucherinteresse durchsetzen können“, wird der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, im Handelsblatt zitiert. Mithilfe der Verbraucherzentralen müsse eine neue moderne Struktur aus ziviler, zivilgesellschaftlicher und behördlicher Rechtsdurchsetzung erstellt werden.
Klaus Müller sieht vor allem beim Thema Rankings der Vergleichsportale Handlungsbedarf:
Diese müssen „unabhängig von Provisionszahlungen oder Geschäftsbeziehungen erfolgen“, findet der VZBV-Chef. „Alles andere ist Werbung und sollte nicht als unabhängiger Vergleich ausgegeben werden dürfen.“ Dem stimmt auch Fechner zu: „Es muss für Verbraucher klar sein, nach welchem System Produkte bewertet werden.“
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren