- Von Redaktion
- 30.08.2018 um 16:12
Worum geht es?
Ein Mann ist in den Tarife Vision 1-4500 (Krankheitskosten-Versicherung) und TV 442 (Krankentagegeld) bei der Axa krankenversichert. 2012 und 2013 erhöht der Versicherer die Beiträge in diesen Tarifen, nach Zustimmung eines inzwischen verstorbenen Treuhänders.
Diese wichtigen Urteile rund um die PKV sollten Sie kennen
Beitragserhöhungen der DKV in der PKV sind unwirksam
DKV hat PKV-Beiträge unzulässig erhöht
Der Mann hält die Beitragsanpassung für unzulässig, da der Treuhänder nicht unabhängig im Sinne des Paragrafen 203 Absatz 2 Satz 1 VVG gewesen sei. Denn er sei über einen Zeitraum von 15 Jahren und auch im maßgeblichen Zeitraum mit der Prüfung aller von der Axa vorgenommenen Prämienanpassungen befasst gewesen.
Das Amtsgericht Potsdam folgte dieser Auffassung (Aktenzeichen 29 C 122/16). Die Axa legte Berufung ein. Das Landgericht Potsdam wies die Berufung zurück (Aktenzeichen 6 S 80/16).
Es folgten weitere Urteile, in denen auch die Prämienerhöhungen anderer Versicherer wie der DKV für ungültig erklärt wurden. Es wurde bereits über drohende Rückzahlungsverpflichtungen für die PKV-Branche in Millionenhöhe spekuliert.
Doch nun zeichnet sich eine Wende in der Auseinandersetzung ab.
Denn mit dem Oberlandesgericht (OLG) Celle sich hat nun erstmals ein Obergericht mit dem Streit befasst – und in seinem Urteil vom 20. August 2018 zugunsten der beklagten Axa entschieden (Aktenzeichen 8 U 57/18).
Laut dem Urteil muss ein Treuhänder seine Unabhängigkeit von einem privaten Krankenversicherer nicht nachweisen, damit eine von ihm bescheinigte Prämienerhöhung zulässig ist.
Begründung: Ein Gutachter folge klaren rechtlichen Vorgaben für die Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung. Er habe keinen Ermessensspielraum. Daher sei es unerheblich, ob er unabhängig von einem Versicherer sei oder nicht. Es sei dem Treuhänder auch nicht zuzumuten, dass er seine Vermögensverhältnisse offenlege.
Weiter sei es auch nicht Aufgabe der Gerichte, die Unabhängigkeit der Gutachter zu prüfen. Das könnte nämlich dazu führen, dass sachlich gerechtfertigte Beitragserhöhungen je nach Beurteilung des Gerichts gebilligt oder abgelehnt werden würden.
Wir haben die Axa um eine Stellungnahme zum OLG-Urteil gebeten. Sie lautet:
„Wir begrüßen das Urteil des OLG Celle, da es in allen Punkten der Auffassung von Axa entspricht und uns in unserer Meinung bestärkt, keinen Fehler gemacht und uns immer konsequent an die gesetzlichen Regelungen gehalten zu haben. Der OLG-Entscheid ist das bislang ,höchste’ Urteil in den Verfahren rund um die Wirksamkeit von Beitragsanpassungen. Ob sich weitere Gerichte der Auffassung des OLG Celle und damit der Auffassung von Axa anschließen werden, bleibt abzuwarten. Die Tatsache, dass Gerichte und Juristen die Sachlage unterschiedlich bewerten, zeigt jedoch, dass es derzeit noch offene rechtliche Fragen gibt, die es – auch im Sinne der Versicherten – zu klären gilt. Daher vertritt Axa die Auffassung, dass eine höchstrichterliche Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof nach wie vor erforderlich ist.“
Der PKV-Verband äußerte sich gegenüber dem Handelsblatt ebenfalls erleichtert über die Entscheidung. „Aus unserer Sicht ist das von den Mitgliedsunternehmen praktizierte Treuhänder-Verfahren gesetzeskonform. Es hat sich seit Jahrzehnten bewährt“, sagte Florian Reuther, Geschäftsführer Recht beim PKV-Verband.
Reuther geht nun davon aus, dass der Bundesgerichtshof die Praxis „bald höchstrichterlich bestätigen wird. Dies gilt umso mehr nach dem neuesten Urteil des OLG Celle“.
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