Die Grafik zeigt, wie sich ein Anstieg der Pflegewahrscheinlichkeit auf Pflegetagegeldtarife auswirken könnte. © DAV
  • Von Redaktion
  • 15.09.2015 um 10:33
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:20 Min

Pflegetagegeldtarife sind eine sinnvolle Vorsorge für den Pflegefall. Ein vermeintlich kundenfreundliches Leistungsmerkmal ist es dabei, dass der Kunde bei Pflegebedürftigkeit von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit ist. Jetzt schlägt die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) aber Alarm: Das könnte ein erhebliches Beitragsrisiko für den Kunden beinhalten.

Die Konsequenz könne sein, dass der Versicherungsschutz im Alter gerade dann nicht mehr finanzierbar sei, wenn der Bedarf und das Risiko am größten seien. Davor warnt die DAV in ihrem Magazin Aktuar Aktuell.

Nehme der Anteil der Pflegebedürftigen in der Bevölkerung zu, müssten die privaten Krankenversicherer die Beiträge der Pflegetagegeldtarife entsprechend anpassen. Dabei komme es aufgrund der Beitragsbefreiung zu einer zusätzlichen Mehrbelastung der verbleibenden Beitragszahler, die bei sehr weitgehenden Beitragsbefreiungen in höheren Altern sehr hoch sein könne.

„Sind nur die Pflegebedürftigen der Stufe III von der Beitragszahlung befreit, so fallen relativ wenige Versicherte als Beitragszahler aus. Reicht hingegen schon eine eingeschränkte Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) für die Entbindung von der Beitragszahlungspflicht aus, zahlt in hohen Altern nicht einmal mehr die Hälfte der Versicherten Beiträge“, heißt es in dem Magazin.

Die Aktuare rechnen ein paar Beispiele vor: Ein Pflegetagegeldtarif ohne Beitragsbefreiung kostet für einen 50-jährigen Neukunden 59 Euro. Eine Beitragsbefreiung im Pflegefall bei sonst gleichen Leistungen verteuert den Tarif sukzessive auf 64 Euro, abhängig davon, ab welcher Stufe die Befreiung gewährt wird.

Der Beitrag des Tarifs ohne Beitragsbefreiung verteuert sich für Kunden im Alter 90, von denen bereits jeder zweite eine Pflegeleistung bezieht, verglichen zur Ausgangssituation um 24 Euro, das heißt um 40 Prozent. Bei einer Beitragsbefreiung lediglich ab Stufe III erhöht sich der Beitrag geringfügig stärker, nämlich um 26 Euro, was 43 Prozent des Beitrags zu Versicherungsbeginn entspricht.

Je niedriger aber die Stufe ist, ab welcher eine Beitragsbefreiung gewährt wird, desto höher ist die Beitragssteigerung. Besonders problematisch seien die Tarife mit Beitragsbefreiung ab Stufe I oder 0, in denen die Beiträge im Laufe der 40 Jahre sogar um 53 Euro (84 Prozent) oder 60 Euro (93 Prozent) steigen würden.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content