- Von Redaktion
- 21.04.2015 um 11:55
pfefferminzia: Wie hat sich das Angebot an Dread-Disease-Versicherungen (DD) in Deutschland in den letzten Jahren entwickelt?
Michael Franke: Vor rund 15 Jahren haben mehrere Versicherer ohne Erfolg versucht, die Dread-Disease-Versicherung in Deutschland zu etablieren. Aktuell gibt es nach vielen Jahren des Stillstands bei noch geringer Anbieteranzahl erste Belebungstendenzen. Zuletzt ist Ende 2013 die Zurich als Anbieter hinzugekommen.
Kann man bereits von einem branchenweiten Standard sprechen oder sind die Ausgestaltungen je nach Versicherer noch sehr unterschiedlich?
Da zurzeit am Markt nur vier DD-Anbieter agieren, tun wir uns schwer, von einem Standard zu sprechen. Der Umfang der versicherten Krankheiten ist bei allen Gesellschaften ähnlich, die Definitionen und Ausschlüsse weichen jedoch ab. In den Randbereichen gibt es Unterschiede bei versicherten Krankheiten. So sichert die Canada Life beispielsweise ALS ab, eine spezielle Erkrankung des Nervensystems, und die Bayerische die Primäre Nebennierenrindeninsuffizienz.
Kann eine Police die Kapitalauszahlung auch mehrfach leisten, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer an zwei schweren Krankheiten erkrankt?
Die DD-Versicherung erlischt in der Regel nach dem ersten Leistungsfall. Die Skandia bietet Versicherungsschutz für einen zweiten Leistungsfall, solange dieser ursächlich unabhängig vom ersten Leistungsfall ist. Erfahrungen zeigen allerdings, dass zwei voneinander unabhängige schwere Krankheiten extrem unwahrscheinlich sind. Die Leistungsdefinitionen sind klar abgegrenzt. Dabei sind „leichte“ Krankheitsverläufe und Frühstadien zum Beispiel von Tumoren nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Je nach Anbieter kann gegebenenfalls eine Teilleistung erbracht werden.
Ist eine Beschränkung auf die häufigsten Krankheiten darunter Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall sinnvoll? Inwieweit spielen psychische Erkrankungen bei der DD eine Rolle?
Eine Beschränkung auf die häufigsten Krankheiten würde preislich keine großen Auswirkungen haben, da diese Krankheiten auch die eigentlichen Leistungsauslöser sind. Die meisten anderen Krankheiten sind eher selten und spielen kalkulatorisch nur eine untergeordnete Rolle. Psychische Erkrankungen sind nicht versichert, können je nach Anbieter aber zusätzlich versichert werden. Vorerkrankungen werden auch bei der DD streng geprüft. Teilweise werden sogar Vorerkrankungen von Angehörigen abgefragt, um Vorbelastungen zu erkennen. Es gibt also nur wenige Spielräume. Eine Ausnahme sind psychische Vorerkrankungen, da diese in der DD nicht vom Leistungsanspruch umfasst sind.
Begreift der Vertrieb die Dread-Disease-Versicherung als eigenständiges Produkt oder eher als Ergänzung oder Ersatz, falls die BU nicht in Frage kommt?
Die DD ist sachlich gesehen keine Alternative zur BU, da Leistungsauslösung und Leistungsart völlig unterschiedlich sind. Die Werbung mancher Versicherer ist hier eher verwirrend. Positiv hervorzuheben ist aktuell die Bayerische. Die Vermittler, die von dem Konzept der DD-Versicherung überzeugt sind, bieten es häufig als eigenständiges Produkt an.
Gibt es bereits ein branchenumfassendes Rating der DD-Policen oder eine Übersicht hinsichtlich der Bedingungswerke?
Ein Rating zu DD-Versicherungen führen wir zurzeit nicht, da nur Produkte von vier Gesellschaften aktiv angeboten werden. Wir bieten aber einen detaillierten Bedingungs- und Prämienvergleich über unser Beratungs- und Analysetool fb-xpert an.
Kurzum: Worauf müssen Vermittler bei DD-Policen besonders achten?
Wichtig sind Unterschiede beim Zeitpunkt des Leistungseintritts und bei den Leistungsausschlüssen. Zudem sollten natürlich die „gängigen“ schweren Erkrankungen versichert sein wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Die Unterschiede bei den umfangreichen Krankheitsdefinitionen sind für den medizinischen Laien nicht zu bewerten. Wir diskutieren dazu mit medizinischen Experten, um sachgerecht zu bewerten. Besonderer Sorgfalt bedarf die korrekte Beratung, bei der die DD als Produkt mit eigenen Anwendungsbereichen erläutert werden sollte und nicht als Alternative zur BU. Das betrifft etwa die Zielgruppen der Darlehensnehmer, Selbstständige oder der sogenannten Keyman (Schlüsselpersonen).
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