- Von Manila Klafack
- 11.11.2019 um 10:35
Bei der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung einer Grundrente haben sich die Regierungsparteien auf einen Kompromiss geeinigt. Statt der von der SPD strikt abgelehnten und von den Unionsparteien geforderten Bedürftigkeitsprüfung soll es eine Einkommensfeststellung und -prüfung geben. Zum 1. Januar 2021 soll die Rente eingeführt werden und für bestehende Rentner und künftige Rentner gleichermaßen gelten.
Damit soll der Bezug der Grundrente unbürokratisch möglich sein. Bezugsberechtigte sollen für die Beantragung nicht zum Sozialamt gehen müssen. Die Parteien rechnen mit 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen, die für die Grundrente infrage kommen. „Vier von fünf Frauen werden künftig von der Grundrente profitieren. Somit ist sie ein starkes frauenpolitisches Signal“, sagte Malu Dreyer, kommissarische SPD-Chefin auf der Pressekonferenz am Sonntag.
Berechnung und Höhe der Grundrente
Mit der Grundrente in der nun geplanten Form soll Altersarmut bekämpft werden. Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, sollen so im Ruhestand mehr Rente erhalten als die Höhe der Grundsicherung vorsieht. Bei der Grundrente handelt es sich um einen Zuschlag auf die erworbenen Rentenansprüche von Geringverdienern. Sie müssen mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen. Entweder durch Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. Dabei sollen sie künftig so gestellt werden, als ob sie in dieser Zeit 80 Prozent des Durchschnittslohns bekommen hätten. Vom Zuschlag zur Rente werden jedoch wieder 12,5 Prozent abgezogen, um dem sogenannten Äquivalenzprinzip gerecht zu werden. Da die Rentenhöhe eigentlich von der Höhe der eingezahlten Beiträge abhängt.
Allerdings sollen nur Menschen die Grundrente erhalten, die sie tatsächlich benötigen. Daher wird sie nur bis zu einem monatlichen Einkommen in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 1.950 Euro für Paare voll ausgezahlt. Grundlage dafür soll das zu versteuernde Einkommen sein plus des steuerfrei gestellten Anteils der Rente sowie der Kapitalerträge. Wie dabei Beträge aus Lebensversicherungen behandelt werden, soll noch geklärt werden. Der Abgleich des Einkommens soll automatisch zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden stattfinden.
Doppelverbeitragung der Renten aus betrieblicher Altersversorgung
Neben der Grundrente war die Doppelverbeitragung auf Renten aus einer betrieblichen Altersversorgung ein weiteres Thema der Großen Koalition. Hier will die Bundesregierung ebenfalls aktiv werden. Für diese Bezüge soll es einen Freibetrag für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 155,75 Euro monatlich geben.
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