- Von Achim Nixdorf
- 10.08.2021 um 11:40
Es kann für Makler ein guter Türöffner für das Beratungsgespräch sein, ihren Kunden beim Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter zu helfen. Eigentlich ist das auch gar nicht schwer. Im Prinzip beauftragt man einfach nur online den neuen Anbieter mit der Kündigung des bestehenden Vertrags. Eine Studie des Hamburger Digital-Unternehmens Wechselpilot zeigt jedoch, dass Neukunden immer häufiger von Energieversorgern abgelehnt werden – und das häufig ohne Angabe von Gründen.
Für die Studie hat das Unternehmen nach eigenen Angaben 20.000 Kundenverträge aus dem Jahr 2020 ausgewertet. Das Ergebnis: Inzwischen wird bei manchen Anbietern jeder fünfte Vertrag zurückgewiesen. 2019 war es noch jeder zehnte Vertrag.
Unklare Ablehnungsgründe
Manchmal sei die Ablehnung an einem simplen Zahlendreher im Antrag oder einer negativen Bonität gescheitert. In den meisten Fällen könne man über die Gründe aber nur spekulieren. „Versorger möchten offenbar keine wechselfreudigen Kunden, die nach einem Jahr kündigen“, vermutet Wechselpilot-Geschäftsführer Maximilian Both, dessen Firma für Privat- und Gewerbekunden den Wechsel und die Optimierung von Energieverträgen übernimmt.
„Es sind die langfristigen, treuen Kunden, an denen Anbieter interessiert sind – und bei denen sie nach und nach die Preise erhöhen können. Woher Versorger allerdings ahnen, dass Kunden zu den wechselfreudigen Kandidaten gehören, ist eine ganz andere Geschichte.“ Stromversorger lehnen der Studie zufolge vor allem Kunden mit niedrigem Verbrauch (1.000 bis 2.000 Kilowattstunden pro Jahr) ab. Offenbar seien die wirtschaftlich einfach nicht rentabel genug, glaubt Both.
Stromversorgung ist immer garantiert
Wie also sollten Versicherungsmakler reagieren, wenn sie für einen Kunden den Anbieterwechsel organisiert haben, dieser aber abgelehnt wird? Wichtig, so die Experten des Hamburger Wechselservice, sei es, sich dadurch keineswegs entmutigen zu lassen. Denn auch wer seinen alten Stromvertrag schon gekündigt habe und abgelehnt werde, stehe niemals ohne Strom da. Die regionalen Grundversorger seien dazu verpflichtet, jedermann mit Elektrizität oder Gas zu beliefern.
„Abgelehnt zu werden, ist ärgerlich, aber halb so wild. Selbst wer kurzfristig in die Grundversorgung rutschen sollte, kommt dort dank der zweiwöchigen Kündigungsfrist schnell wieder raus“, sagt Maximilian Both.
Anders sehe es aus, wenn man vor dem Wechsel nicht selbst aktiv gekündigt habe und die Kündigungsfrist bereits überschritten sei. Dann verlängere sich der alte Vertrag wieder um die Mindestlaufzeit. Bei über 1.000 Stromanbietern in Deutschland sei die Chance aber hoch, bei einem erneuten Wechselversuch Erfolg zu haben.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren