Makler Tobias Bierl © privat
  • Von Redaktion
  • 13.12.2022 um 12:57
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:15 Min

Der Dezember bereitet vielen Maklern Stress – gelingt es, die epische Gesundheitshistorie des Kunden noch bis Jahresende vernünftig aufzubereiten? Entlastung bringt nun eine Nachricht zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Weil der Höchstrechnungszins 2023 gleich bleibt, können Neuabschlüsse bei vielen Gesellschaften sogar noch bis Mitte 2023 rückdatiert werden auf den 1. Dezember 2022. Darauf weist der Versicherungsmakler Tobias Bierl hin.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Zuletzt hinzugefügt
„Warum sollte KI vor Nachhaltigkeit haltmachen?“
Hoher Energieverbrauch, aber mehr Effizienz

„Warum sollte KI vor Nachhaltigkeit haltmachen?“

„Nutzt die Magie der Kooperation“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Nutzt die Magie der Kooperation“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

Skip to content