- Von Lorenz Klein
- 12.06.2023 um 12:20
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gibt Entwarnung: Die EU-Kleinanlegerstrategie sehe kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler in Deutschland vor, teilte der BVK am Montag mit. Dies sei zuletzt durch Äußerungen der EU-Kommission bekräftigt worden, erklärte der Verband, der sich damit in seiner Auffassung bestätigt sieht.
Dazu BVK-Präsident Michael Heinz:
Wir hatten direkt nach Bekanntwerden des Entwurfes zur betreffenden Retail Investment Strategy (RIS) Anfang Mai festgestellt, dass das von der EU-Kommission aufgenommene Provisionsverbot nur bei unabhängiger Beratung gilt, also im weitesten Sinne für Versicherungsberater, die auf Honorarbasis arbeiten.“
BVK warnt vor Schnellschüssen bei Provisionsverbot
BdV fordert verstärkten Ausbau der Honorarberatung
Für Versicherungsmakler in Deutschland sei dieses Provisionsverbot hingegen nicht gedacht, so Heinz. „Letztlich ist unsere intensive Interessenvertretung der Vermittler auf EU- und nationaler Ebene erfolgreich gewesen“, freut sich der BVK-Präsident – um sich zugleich noch ein kleines Hintertürchen offen zu halten: Denn noch sei „die Gefahr nicht gebannt“, wie Heinz einräumte.
So hat der BVK nach eigenen Angaben zusätzlich noch ein universitäres Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Ziel des Rechtsgutachtens sei es, angesichts des komplexen Regelungswerks der EU „mehr Klarheit und Sachlichkeit in die Debatte innerhalb der Vermittlerbranche zu bringen“. Das Gutachten soll auch als „methodische Auslegungshilfe für den deutschen Gesetzgeber“ dienen, wie es hieß.
AfW pocht weiterhin auf „deutliche Änderungen“ am Entwurf
Beim AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung indes teilt man den Optimismus des BVK nicht, was eine Abwendung eines Provisionsverbots für Makler in der Anlageberatung angeht. „Eine Provisionsverbot ist erst dann vom Tisch, wenn es deutliche Änderungen an dem vorliegenden Entwurf gibt“, bekräftigte Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, am vergangenen Freitag auf der Plattform Linkedin seine Skepsis.
Wirth berief sich unter anderem auf den Wissenschaftler Thomas Köhne, der am Donnerstag zusammen mit dem AfW-Vorstand an einer Veranstaltung des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) in Berlin teilnahm. Köhne sehe in dem Entwurf durchaus ein Provisionsverbot für Maklerinnen und Makler bei Versicherungsanlageprodukten, kommentierte Wirth auf Linkedin. Zudem werfe der Wissenschaftler der Kommission unlauteres Vorgehen vor, „da einerseits davon geredet wird, kein Provisionsverbot zu installieren, es andererseits versteckt dann doch enthalten ist“, gab Wirth die Einschätzungen Köhnes aus seiner Sicht wieder.
Wirth: „Am Ende werden auf jeden Fall die Gerichte dazu Wortklauberei betreiben“
Zwar habe der Mitarbeiter der EU-Kommission, Nico Spiegel, auf der BDVM-Veranstaltung mehrfach betont, dass die Kommission kein Provisionsverbot für Makler wolle, „verteidigte dann aber den Wortlaut des Entwurfes, der unter anderem nach meiner Auffassung genau das aber derzeit beinhaltet“, führte Wirth aus. Kritikern habe Spiegel entgegnet, man solle doch nicht „Wortklauberei“ betreiben.
Dazu Wirth:
Hm. Bei einem geplanten Gesetz sollte man schon, meine ich. Am Ende werden auf jeden Fall die Gerichte dazu Wortklauberei betreiben.“
„Das Thema bleibt uns erhalten“, weigerte sich der AfW-Vorstand eine entspannte Haltung einzunehmen. Ein Provisionsverbot sei erst dann vom Tisch, wenn es deutliche Änderungen an dem vorliegenden Entwurf gebe. „Lippenbekenntnisse von Herrn Spiegel reichen dafür nicht“, so Wirth.
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