- Von Lorenz Klein
- 15.11.2019 um 15:26
Leistungsanträge, die Versicherte im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bei ihrem Versicherer einreichen, werden zu 79 Prozent bewilligt. In rund 20 Prozent der Fälle lehnt die Versicherung eine Bewilligung ab.
Das hat die jährliche Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter seinen Mitgliedsunternehmen ergeben. Der Marktanteil der Teilnehmer wird auf 80 Prozent beziffert. In der Statistik sind laut GDV nicht nur selbstständige Versicherungsverträge erfasst, sondern auch Zusatzversicherungen, bei denen der BU-Schutz an eine Risiko- oder Kapitallebensversicherung gekoppelt ist.
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Wie schon in den vergangenen Jahren ist der häufigste Grund für eine Ablehnung der beantragten BU-Leistung, dass der Versicherte nicht den vereinbarten Grad von Berufsunfähigkeit (in der Regel 50 Prozent) erreicht. Dies trifft laut der Umfrage auf 42 Prozent der Ablehnungen zu (siehe Grafik).
In 18 Prozent aller Fälle meldet sich der Versicherte nach der Antragsstellung nicht beim Versicherer zurück oder reicht keine weiteren Unterlagen ein. „Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn sich der Gesundheitszustand entgegen ersten Erwartungen schnell wieder verbessert hat“, erläutert der Verband.
Eine Leistungszahlung sei aber auch dann ausgeschlossen, wenn der Versicherte vor Vertragsabschluss von einer Vorerkrankung oder einem riskanten Hobby wusste, diese aber nicht angegeben hat. 13 Prozent aller Ablehnungen gehen auf die Verletzung der sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflicht zurück.
Medizinische Gutachten nur selten angefordert
Ein medizinisches Gutachten wird nur in sechs Prozent aller Fälle in Auftrag gegeben. „In den meisten Fällen sind die vorhandenen medizinischen Unterlagen für den Versicherer ausreichend, um über den Antrag des Versicherten zu entscheiden“, kommentiert der Verband diese Kennzahl.
Im Falle eines Gutachtens wird von einem Gutachter geprüft, „ob und inwieweit die Krankheit oder die Folgen eines Unfalls verhindern, dass der Versicherte die spezifischen Anforderungen seines Berufs erfüllen kann“, heißt es seitens des GDV. Dabei führten 63 Prozent aller Gutachten im Sinne der Versicherten zu einer positiven Leistungsentscheidung.
BU-Renten steigen allmählich an
Und auch zur durchschnittliche Berufsunfähigkeitsrente äußerte sich der Verband: Im Jahr 2017 lag diese bei rund 7.900 Euro im Jahr. Das sind ungefähr drei Prozent mehr als 2016, in dem Jahr betrug die durchschnittliche Leistung knapp 7.700 Euro. Bei neu abgeschlossenen Verträgen ist im Schnitt eine jährliche Leistung von 10.800 Euro versichert.
110 Tage dauert es im Schnitt bis das Geld fließt
Liegen dem Versicherer alle Unterlagen vor, vergingen im Schnitt zehn Tage, bis der Versicherer die Angaben geprüft und entschieden hat, ob der Versicherte berufsunfähig ist und die für diesen Fall vereinbarte Leistung ausgezahlt wird. Insgesamt dauere es von der ersten Meldung beim Versicherer bis zur Auszahlung der Leistungen durchschnittlich 110 Tage.
Davon vergehen 65 Tage, bis der Versicherte alle notwendigen Unterlagen gesammelt und an die Versicherung übermittelt habe. Fordere die Versicherung einen ärztlichen Befund über den Zustand des Versicherten an, dauere es 22 Tage bis zur Antwort des Arztes.
Ist die Frage der Berufsunfähigkeit nicht mit einem ärztlichen Befund zu klären, gibt die Versicherung ein medizinisches Gutachten in Auftrag. Bis dieses beim Versicherer vorliegt, vergehen laut GDV 73 Tage. „Diese Zeitangaben sind Durchschnittswerte. Es kann also in Einzelfällen länger dauern, aber auch deutlich schneller gehen“, betont der Verband.
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