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- 01.08.2017 um 09:11
Der Versichererverband GDV begrüße Solvency II, beginnt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Geschäftsführung des GDV, seinen Kommentar. Neben einer Vielzahl von Informationen zu Kapitalausstattung, Kapitalanlagen und Risikokalkulation veröffentlichten Versicherer hier auch ihre jeweilige Bedeckungsquote.
„Die gibt das Verhältnis der verfügbaren zu den aufsichtsrechtlich geforderten Eigenmitteln an. Und natürlich kann die Bedeckungsquote zum Vergleich der Stabilität von Versicherungsunternehmen herangezogen werden – als eine Zahl unter vielen und als ein erster Anhaltspunkt“, so von Fürstenwerth weiter.
Es sei allerdings ein Irrglaube zu meinen, die Kapitalstärke eines Unternehmens auf eine einzige Kennzahl reduzieren zu können. Davor warne auch die Finanzaufsichtsbehörde Bafin.
„Gerade vor diesem Hintergrund ist es sehr betrüblich, dass es doch immer wieder zu Fehlinterpretationen kommt“, so der GDV-Mann weiter und bezieht sich auf einen Artikel der Bild.
Darin heißt es:
„Düsteres Zeugnis für etliche Lebensversicherer! Die Stabilität einzelner Gesellschaften ist in Gefahr. Bei fast allen Unternehmen besteht dringender Handlungsbedarf.“
„Richtig ist: Lebensversicherer können ihre Verpflichtungen erfüllen. Wer etwas anderes behauptet, hat das in der Tat komplexe Regelwerk Solvency II nicht verstanden – oder will es nicht verstehen.“
Keine Rechentricks
Unternehmen mit einer Bedeckungsquote von 100 Prozent verfügten über ausreichend Kapital, um Risiken zu stemmen, die statistisch maximal alle 200 Jahre eintreten. „Ich möchte daran erinnern, dass durchschnittliche Wert der deutschen Lebensversicherer bei etwa 340 Prozent liegt“, so von Fürstenwerth.
Der GDV-Hauptgeschäftsführer wehrt sich auch gegen den Vorwurf, wer Übergangsmaßnahmen oder das Volatility Adjustment anwende, nutze Rechentricks. Von Fürstenwerth: „Die Übergangsmaßnahmen sind integraler Bestandteil des Aufsichtsrechts und werden von Unternehmen aller europäischen Märkte in unterschiedlicher Ausprägung genutzt.“
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