- Von Redaktion
- 03.01.2017 um 16:36
Frühere Arzttermine, ein größeres Behandlungsspektrum – Privatversicherte haben einige Vorteile gegenüber Kassenpatienten. Aber: Oft wird dieser Status auch ausgenutzt. Ein frisches Beispiel dafür lieferte nun ein Krankenhaus in Bremen.
Wie die Berliner Zeitung berichtet, hat das Evangelische Diakonie-Krankenhaus privatversicherte Krebspatienten mit Medikamenten für die Chemotherapie versorgt, die teurer waren als eigentlich üblich. Genauer: um 11.000 Euro teurer. Einem privaten Krankenversicherer sei diese Abweichung aufgefallen.
Keine Preisvorschriften für Hausapotheke
Wie das möglich ist? Das Krankenhaus habe die Medikamente aus der eigenen Krankenhausapotheke genommen. Und hier gelten laut Berliner Zeitung keine gesetzlichen Preisvorschriften. „Wie hier ausgerechnet ein gemeinnütziges evangelisches Krankenhaus bei Krebspatienten abzockt, ist höchst fragwürdig“, so der für Krankenhäuser zuständige Geschäftsführer des PKV-Verbandes, Joachim Patt, gegenüber der Zeitung.
Der PKV-Anbieter zog gegen diese Praxis vor Gericht, allerdings ohne Erfolg. Die Richter bestätigten, dass die staatliche Preisregulierung bei einer Abgabe der Medikamente durch die Krankenhausapotheke nicht gilt.
Angst vor Nachahmern, Krankenhaus ist empört
Der Versicherer fürchtet nun, dass diese Praxis Schule machen könnte. Würden andere Kliniken dem Bremer Beispiel folgen, könnten Schäden von mindestens 40 Millionen Euro entstehen, so der PKV-Verband.
Auch Politiker haben schon reagiert. „Wir müssen hier als Gesetzgeber handeln und für eine Klarstellung sorgen“, sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Thomas Stritzl der Berliner Zeitung. „Es kann doch nicht sein, dass sich Kliniken durch willkürliche Preisaufschläge an Kranken bereichern.“
Walter Eggers, Geschäftsführer des Evangelischen Diakonie-Krankenhauses, dagegen regt sich über das Vorgehen des PKV-Anbieters auf. Gegenüber dem Weser Kurier sagt er: „Nicht nur die Richter haben unsere Position bestätigt, auch die Bundesapothekerkammer und die Bremer Apothekerkammer sind zu der Auffassung gelangt, dass unser Vorgehen rechtmäßig sei.“ Es könne nicht sein, dass der PKV-Verband versuche, mit „unhaltbaren Abzocke-Vorwürfen“ gegen ein missliebiges Urteil vorzugehen. Man werde nun rechtliche Schritte gegen Joachim Patt einleiten.
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