Menschen an einem Strand auf Mallorca: Bei Corona-Urlaubern herrscht weiterhin Unsicherheit. © picture alliance / ZUMAPRESS.com | Marcin Nowak
  • Von Juliana Demski
  • 13.07.2021 um 17:13
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:40 Min

Wer im Jahr 2021 Urlaub machen möchte, für den herrscht nach wie vor Unsicherheit. 29 Prozent der Deutschen konnten einen geplanten Urlaub pandemiebedingt nicht antreten – das entspricht einem Anstieg um knapp 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, wie eine Untersuchung des Insurtechs Clark zeigt. Diese und weitere Zahlen belegen einmal mehr die Notwendigkeit von Reiseversicherungen.

2021 konnte fast jeder dritte Deutsche (29 Prozent) einen geplanten Urlaub nicht antreten – im Vergleich zum Vorjahr macht das einen Anstieg von 50 Prozent. Das zeigt eine aktuelle bevölkerungsrepräsentative Studie des Insurtechs Clark. Dennoch geben 21 Prozent der Befragten an, für das laufende Jahr noch eine Reise gebucht zu haben.

Weitere 13 Prozent befinden sich aktuell noch in der Planung ihres Urlaubs und 18 Prozent der Deutschen geben an, spontan buchen zu wollen. 23 Prozent wollen in diesem Jahr jedoch komplett auf einen Urlaub verzichten.

Das Problem: Aktuell geht nur rund jeder Zweite, der im Jahr 2021 einen Urlaub geplant hat (55 Prozent), auch davon aus, diesen trotz Corona antreten zu können. „Da bei demnach 45 Prozent der Deutschen mit schon gebuchten Urlaub Unsicherheit herrscht, sollten Reisen in Zeiten von Corona unbedingt abgesichert werden“, schreibt Clark.

Denn wer sich im Jahr 2021 dazu entscheide, in den Urlaub zu fahren, müsse sich darüber bewusst sein, dass verschiedene Reiseversicherungen möglicherweise nicht greifen, erklärt das Insurtech. „Wichtig ist es daher vor allem, sich im ersten Schritt genau darüber zu informieren, was verschiedene Reiseversicherungen konkret abdecken“, so Clark-Gründer Marco Adelt.

Ein kleiner Überblick:

Die Reiserücktrittsversicherung wird meist während der Urlaubsplanung abgeschlossen. Diese schützt Versicherte vor Stornokosten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann. Ob die Reiserücktrittsversicherungen im Fall einer Corona-Erkrankung greifen, ist vom jeweiligen Versicherer abhängig. Der Tipp der Clark-Experten: die Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung direkt beim Versicherer erfragen. Die meisten Versicherer hätten ihre Regelungen zur Corona-Thematik auch auf Ihren Webseiten unter „Aktuelles“ hinterlegt.

Eine Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten, wenn Reisende ihre Reise ungeplant vorzeitig beenden müssen. Ein Grund für den vorzeitigen Abbruch einer Reise kann ebenfalls eine Erkrankung darstellen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung wiederum wird meist vergessen – dabei ist sie eigentlich sehr wichtig. Denn die gesetzliche Krankenversicherung leistet im Ausland nur eingeschränkt. Gerade in Pandemiezeiten gehört eine Reisekrankenversicherung deshalb umso mehr ins Gepäck. Bei Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung zahlt diese den Test und die Behandlung vor Ort. Bei der normalen gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Inland sieht das oft anders aus.

„Jedoch ist auch bei einer Auslandskrankenversicherung der Leistungsumfang natürlich begrenzt“, gibt Adelt zu bedenken. „Sie greift beispielsweise nicht, wenn Reisende im Urlaub vorsorglich einen Corona-Test machen möchten. Dafür muss ein konkreter Verdacht auf eine Covid-Infektion bestehen, beispielsweise durch eine Kontaktkette zu einer erkrankten Person. Die Auslandsreiseversicherung sollte außerdem unbedingt bereits vor der Reise abgeschlossen werden, da sie nur für Auslandsreisen gilt, die in der Zukunft liegen und noch nicht angetreten wurden.“

autorAutorin
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content