Volles Wartezimmer eines Kardiologen: Ärzte dürfen kein Geld von Patienten für eine schnellere Behandlung nehmen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 17.01.2017 um 09:17
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Das Bezirksberufungsgericht für Ärzte in Freiburg musste sich mit einem Fall befassen, in dem ein Arzt Geld für einen schnelleren Termin von einer Kassenpatientin verlangte. Das geht so nicht, urteilten die Richter.

Was war geschehen?

Eine gesetzliche Krankenversicherte Frau ging dreimal in die Praxis des Arztes. Einen Termin hatte sie jeweils nicht verabredet. Alle drei Male schickte sie der Arzt wegen Zeitmangels wieder weg, berichtet die Stiftung Warentest. Er erklärte sich aber dazu bereit, die Frau gegen eine Gebühr von 20 Euro kurz zu untersuchen und dann abends ein Telefongespräch mit ihr zu führen.

Die Frau ging darauf ein, bekam eine Quittung und meldete den Fall.

Das Urteil

Die Richter des Bezirksberufungsgerichts für Ärzte in Freiburg stellten sich auf die Seite der Patientin. Ärzte dürften nur mit der Krankenkasse abrechnen und nicht einfach von Patienten Geld verlangen, so die Begründung. Den Arzt verknackten sie zu einer Geldbuße von 300 Euro (Aktenzeichen BG 15/15).

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