- Von Juliana Demski
- 21.10.2020 um 12:35
Wer auf eigene Faust von einer Krankenkasse in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchte, der muss ein bestimmtes Jahreseinkommen vorlegen können. Momentan sind es mindestens 62.550 Euro brutto. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun bekanntgab, wird diese Grenze 2021 jedoch um knapp 2.000 auf 64.350 Euro angehoben. Pro Monat wären das also 150 Euro extra, die ein Wechselinteressierter mehr verdienen müsste.
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Das bedeutet aber auch: Wer bisher privat versichert war, aber mit seinem Gehalt unter die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, wird ab 2021 wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Bleibt das Bundesministerium dabei, dann wäre die Versicherungspflichtgrenze allein innerhalb der vergangenen fünf Jahre um 8.100 Euro gestiegen, wie das Insurtech Clark berichtet.
Diese Grenze ist jedoch nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln – denn dahinter versteckt sich die Höchstgrenze für vom Gehalt abzuziehende Sozialversicherungsbeiträge – wie zum Beispiel Abzüge für eine gesetzliche Krankenversicherung. Aber auch hier wird es 2021 Veränderungen geben: Aktuell liegt die Grenze für die gesetzliche Krankenversicherung bei 56.250 Euro jährlich. 2021 soll sie voraussichtlich auf 58.050 Euro angehoben werden. Für alle gesetzlich Krankenversicherten, die über dieser Grenze verdienen, bedeutet das: Mehr zahlen, ohne dass sich die Leistungen erhöhen.
Wann sich der Wechsel von einer Krankenkasse in die PKV lohnen kann, haben die Experten von Clark in einer Pressemitteilung erklärt:
Dieser sei „prinzipiell für jeden sinnvoll, der sich mehr Schutz wünscht als die GKV-Regelleistung und der die Voraussetzungen erfüllt“, heißt es da. Um den eigenen Bedarf genau zu kennen und für sich die passende Variante auszuwählen, sei aber in aller Regel eine individuelle Beratung nötig. „Außerdem warnen wir vor Anbietern, die online die ‘beste private Krankenversicherung’ anbieten. Versicherungen sind komplexe Produkte, die stets sehr genau zur persönlichen Lebenssituation passen müssen“, so die Clark-Experten.
Neben einem „breiteren Leistungsspektrum“ habe die PKV im Gegensatz zu einer gesetzlichen Versicherung noch weitere Vorteile, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Beispielsweise sei der Leistungsumfang bei der privaten Krankenversicherung im Allgemeinen stabil. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung seien die Leistungen hingegen vom Gesetzgeber abhängig und könnten von Jahr zu Jahr gekürzt werden. Außerdem gebe es für Privatversicherte die Möglichkeit, einen Teil der Beträge erstattet zu bekommen, wenn sie über einen längeren Zeitraum nicht krank waren und keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Und trotzdem: Ob sich der Wechsel zur privaten Krankenversicherung lohne, müsse nicht nur wegen der steigenden Versicherungspflichtgrenze individuell entschieden werden, so der Rat des Insurtechs. „Was beispielsweise auf den ersten Blick eventuell nicht auffällt: Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder in der privaten Krankenversicherung ihrer Eltern nicht mitversichert. Bei einem Wechsel ist es also wirklich sinnvoll, sich von einem Berater durch den Prozess führen zu lassen“, fügen die Clark-Experten hinzu.
Felix Kubens
Vor 4 JahrenWas leider immer wieder nicht erwähnt wird, ist der nicht unwichtige Hinweis, dass GKV Versicherte im Gegensatz zu PKV Versicherten Krankenversicherungsbeiträge auf weitere Einnahmen wie Mieteinnahmen zahlen müssen. Auch sind spätere Auszahlungen aus der privaten Altersvorsorge (z. B. Direktversicherung) für GKV Versicherte beitragspflichtig, für PKV Versicherte nicht.
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kommentierenFelix Kubens
Vor 4 JahrenWas leider immer wieder nicht erwähnt wird, ist der nicht unwichtige Hinweis, dass GKV Versicherte im Gegensatz zu PKV Versicherten Krankenversicherungsbeiträge auf weitere Einnahmen wie Mieteinnahmen zahlen müssen. Auch sind spätere Auszahlungen aus der privaten Altersvorsorge (z. B. Direktversicherung) für GKV Versicherte beitragspflichtig, für PKV Versicherte nicht.