- Von Manila Klafack
- 26.02.2018 um 10:23
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat verschiedene Betriebskrankenkassen und die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) abgemahnt. So berichtet es die Bild am Sonntag (BamS). Demzufolge haben die Kassen mithilfe von Software-Tricksereien versucht, zusätzliche Versichertenbeiträge aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten.
Aufsichtsbehörde ermittelt gegen Krankenkassen
Erstmals über eine Milliarde Euro pro Tag
Demnach wurden Angaben in den Programmen, die in den Arztpraxen die Diagnosen und Abrechnungen prüfen, verändert. Damit sollte möglichst eine von 80 Krankheiten diagnostiziert werden, mit dem Ziel, dafür die hohen Zusatzgelder aus dem Gesundheitsfonds zu beziehen.
Ein Unternehmen, das laut BamS solche eine Software anbietet, bestritt die Einflussnahme der Kassen auf ihre Produkte. Jedoch lägen der Zeitung Unterlagen zur Behandlung von chronisch Kranken vor, in denen es heißt: „Als Basis für die Plausibiliätsprüfung dient jeweils eine Liste…, die auf Wunsch auch für Sie angepasst werden kann.“
Behörde will künftig stärker gegen derartige Manipulationen vorgehen
Die BamS schreibt weiter, dass das BVA gegen diese Tricksereien ermittelt und gemeinsam mit den Länder-Aufsichten stärker gegen derartige Manipulationen vorgehen will.
Die KKH bestätigte laut dem Bericht der Zeitung die Abmahnung des BVA. Das BVA kritisiere ein von der KKH seit Oktober 2017 gefördertes Softwaremodul mit angeblicher Lexikonfunktion zur Behandlung chronisch Kranker. Solche Funktionen seien bislang nicht beanstandet worden. „Wenn die Aufsichtsbehörden ihre Position jetzt einheitlich verändern, hat die KKH gegen ein solches Vorgehen keine Einwände”, zitiert die BamS die Sprecherin der KKH.
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