- Von Redaktion
- 13.10.2016 um 11:34
Denn: Wer sich eine Krankenzusatz-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung zulegen will, muss detaillierte Gesundheitsfragen beantworten. Verbraucher, die hierbei falsche oder unvollständige Angaben machen, riskieren ihren Versicherungsschutz. Denn noch viele Jahre nach Abschluss eines solchen Vertrages können die Versicherer die Leistung erfolgreich verweigern, falls Falschangaben im Antrag bekannt werden.
Wenn sich nun aber herausstellt, dass Krankenkassen und Ärzte hinter dem Rücken der Patienten aus einer depressiven Stimmung eine echte Depression machen, wie das Baas im Interview zugibt, „wie sollen dann Verbraucher die Fragen ihres Versicherers noch richtig beantworten“, fragt Versicherungsmakler Matthias Helberg.
Auch für die Versicherer ist das knifflig. Denn wie sollen sie denn herausfinden, ob eine Diagnose zutrifft oder gefälscht ist? „Auf jeden Fall müssen Kranken- und Lebensversicherer nun die ganz realistische Möglichkeit in Betracht ziehen, dass auftauchende Diagnosen, von denen der Kunde nichts geahnt haben will, tatsächlich absichtlich vom Arzt gefälscht wurden“, sagt Helberg.
Der Makler empfiehlt seinen Kunden seit Jahren, vor dem Abschluss einer Versicherung bei Ärzten und Kassen nach den dort gespeicherten Diagnosen zu fragen. Aus seiner Beratungspraxis weiß er: „Ein Arzt gab es seinem Kunden gleich schriftlich: ‚Soweit in unseren letzten Rechnungen Diagnosen erfasst waren, war dies abrechnungsbedingt erforderlich‘.“
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