Das Bundesrat-Gebäude in Berlin. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 26.09.2016 um 09:44
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:45 Min

Bisher ist es so, dass Eheleute und eingetragene Lebenspartner eine Vorsorgevollmacht brauchen oder als rechtliche Betreuer bestellt sein müssen, wenn sie beispielsweise Entscheidungen über medizinische Behandlungen für ihren Partner treffen wollen, der selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Das soll sich nun ändern.

Im Bundesrat liegt ein Gesetzentwurf vor, der die Rechte von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern bei Krankheit der besseren Hälfte stärken soll. Ist der Partner nicht mehr handlungsfähig, können Verheiratete oder Lebenspartner nach geltendem Recht erst über medizinische Behandlungen entscheiden oder ihn „im Rechtsverkehr vertreten“, wenn sie als rechtlicher Betreuer ihres Partners bestellt werden oder eine entsprechende Vorsorgevollmacht vorlegen können.

Das soll sich jetzt ändern. Im Gesetzentwurf heißt es: „Es soll für den Bereich der Gesundheitssorge und in der Fürsorge dienenden Angelegenheiten eine gesetzliche Annahme der Bevollmächtigung zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern für den Fall geschaffen werden, dass der vertretene Ehegatte oder Lebenspartner weder im Rahmen einer ausdrücklichen Vorsorgevollmacht etwas anderes bestimmt noch einen entgegenstehenden Willen geäußert hat.“

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content