- Von Oliver Lepold
- 22.10.2019 um 13:51
Pfefferminzia: Im Rahmen der Arbeitskraftabsicherung wird in der Regel die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) angeboten. Wann genau kommt die DD zum Zuge?
Marie Christina Schröders: Es gibt einzelne Fälle, die eine BU von vornherein ausschließen, etwa wenn der Kunde an Erkrankungen der Psyche oder des Bewegungsapparates leidet. Für manche Berufe ist eine BU zu teuer, andere Kunden sind gegenüber den Nachteilen der BU sensibilisiert. Wieder andere haben eine genetische Disposition zu schweren Krankheiten in der Familie. Für diese Gruppen ist die Dread-Disease-Versicherung eine gute Alternative. Man muss den Bedarf beim Kunden aber erst einmal wecken. Die meisten kennen das DD-Konzept nicht. Auch Makler beachten es generell nicht sonderlich. Ich würde mir wünschen, dass es öfters in die Beratung miteinbezogen wird.
Gibt es eine typische Zielgruppe?
In meiner Beratungspraxis sind das oft junge Familien – wegen der möglichen Mitversicherung von Kindern – und Menschen, die aufgrund von psychischen Vorerkrankungen keinen Zugang mehr zur BU finden. Nicht infrage kommt die DD meiner Ansicht nach für diejenigen Kunden, für die eine BU-Absicherung sehr gut finanzierbar ist.
Wann ist es sinnvoll, eine BU mit einer DD zu kombinieren?
Das ist nicht selten, denn viele Kunden haben bereits eine BU oder eine BU-Zusatzversicherung, die nicht ausreichend ist und nicht ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Wenn sie dann erst später im Leben Kinder bekommen oder ein Haus bauen, ist die DD als Absicherung des Darlehensrisikos eine schöne Alternative, um eine unzureichende BU aufzustocken. Zudem bietet die DD insbesondere für Frauen einen Vorteil. Mit Brustkrebs wird heutzutage kaum noch jemand berufsunfähig. Als Frau mit Brustkrebsdiagnose und kleinen Kindern haben sie definitiv eine finanzielle Einbuße. Sie müssen etwa die Kinderbetreuung während der Behandlung sichern. Da ist die Einmalleistung einer DD nach der Diagnose eine große Hilfe.
Was macht Ihrer Ansicht nach eine gute DD aus?
Die versicherten Krankheiten müssen klar definiert sein. Und natürlich der Beitrag. Wenn zwei Tarife die gleiche Leistung bieten, wähle ich das günstigere Produkt. Wenn zudem darüber hinaus auch eine Beitragsgarantie des Anbieters besteht, bringt das dem Kunden Planungssicherheit.
Welche Rolle spielt die Zahl der abgesicherten Krankheiten in der Beratung?
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der abgesicherten Krankheiten auf breiter Flur gestiegen, aber das stellt nicht unbedingt eine wirkliche Leistungserweiterung dar. Hier dient vieles Werbezwecken. Es werden auch mehr Krankheiten mit Teilleistungen belegt, zum Beispiel Multiple Sklerose. Die allermeisten von den Versicherern veröffentlichten tatsächlichen Leistungsfälle kommen aus den Bereichen Krebs, Schlaganfall und Herzinfarkt. Mit dieser Argumentation versteht der Kunde auch, dass es nicht maßgeblich auf die Zahl der abgesicherten Krankheiten ankommt.
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