- Von Redaktion
- 10.09.2014 um 10:34
Zur obligatorischen Invaliditätsleistung inklusive Bergungskosten, kosmetischen Operationen und UnfallCard sowie einer optionalen Unfallrente können Kunden Bausteine wie ein Krankenhaustagegeld oder Todesfall- oder Hilfsleistungen je nach persönlichem Bedarf zusammenstellen.
Neben der bereits etablierten fünffachen Leistung ab 70 Prozent Invalidität hat die Allianz jetzt die doppelte Leistung ab 35 Prozent Invalidität in den Tarifen für Kinder und Erwachsene neu eingeführt.
Auch Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen, Schlaganfall, Herzinfarkt oder Einnahme von Medikamenten sind dabei versichert. Haben Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen mitgewirkt, wird die Leistung ab einem Mitwirkungsanteil von 50 Prozent gekürzt.
Ebenfalls neu: Statt früher 15 Monate haben Allianz Kunden jetzt 24 Monate Zeit, nach einem Unfall ihre Ansprüche auf Invaliditätsleistung geltend zu machen.
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