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- 09.07.2019 um 10:58
Deshalb sei es enorm wichtig, auf die versicherte Erstattungsleistung zu achten. „Und zwar in echtem Geld. Lassen Sie sich nicht von 50-, 80- oder 100-Prozent-Leistungen täuschen.“ Viele Tarife würden hier auch speziell für billige Verkaufsprogramme mit „Ja/Haken/ist versichert/…“-Leistungsdarstellungen konstruiert, kritisiert der Branchenkenner. Die Frage „Ist der Heilpraktiker mitversichert?“ wird dann mit „Ja, zu 80 Prozent!“ beantwortet. „Und wenn man dann die Tarifbedingungen durchliest, tauchen plötzlich Maximalerstattungsbeträge innerhalb verschiedener Zeiträume auf – zum Beispiel 500 Euro innerhalb von drei Jahren.“
Mittlerweile gebe es aber Tarife, die sich auf die Wünsche des Kunden zuschneiden ließen, so Gnann. Und die zwar Deckelungen beinhalteten, aber in „kundenfreundlichen Höhen“, so der Schulungsreferent zur KV-Voll- und KV-Zusatzversicherung weiter. Als Beispiel nennt er einen 30-jährigen Kunden, der Interesse an den Leistungen Sehhilfen und Heilpraktiker Behandlung hat. Ein Tarif sehe hier etwa Sehhilfen mit Sehstärke über 375 Euro alle zwei Kalenderjahre vor (ohne Klauseln), Heilpraktiker-Rechnungen würden bis 750 Euro je Kalenderjahr gezahlt, GKV-Zuzahlungen in Höhe von 250 Euro pro Kalenderjahr erstattet und vieles mehr, für unter 24 Euro im Monat mit Altersrückstellungen, ohne Wartezeiten und ohne zusätzliche Staffeln am Anfang. Gnann: „Ich denke, das ist vom Preis-Leistungs-Verhältnis mehr als fair. Hier ist das Wichtigste, dass der Kunde richtig aufgeklärt ist, welche Leistungen ein Tarif enthält – und auch welche Begrenzungen und Wartezeiten.“
Aufklärung über Deckel und Wartezeiten ist ein Muss
Auch Sven Hennig findet, dass Themen wie Deckel und Wartezeiten „zwingend in die Beratung“ gehören. Mitunter hapert es hier aber: „Die Beratung in der Zusatzversicherung ist oft nicht so intensiv wie in der Vollversicherung“, stellt der Makler fest. Das liege auch daran, dass Makler den Kunden nicht zehn Stunden zu einem Produkt beraten könnten, an dem sie schlussendlich 300 Euro verdienten. „Das ist wirtschaftlich nicht machbar“, sagt Hennig.
Beratung tut hier aber auch aus einem anderen Grunde not, denn die Unterschiede zwischen den Angeboten der Versicherer sind groß. Hennig: „Das fängt schon bei der Frage an, zu welchem Arzt der Kunde gehen darf, etwa, wenn es um Vorsorgeuntersuchungen geht.“ Dürfen das Diagnosekliniken sein, oder muss ein normal zugelassener Arzt die Untersuchung durchführen? Dürfen die Behandlungen auch stationär stattfinden – etwa bei einer Darmkrebsvorsorge – oder müssen sie zwingend ambulant über die Bühne gehen? „Hier ist es oft ganz schwer zu sagen: Das ist der gute und das ist der schlechte Tarif“, so Hennig. „Weil Versicherer, die in einem Bereich gute Leistungen bringen, das nicht unbedingt auch in einem anderen tun.“
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass jemand, dem ein guter Schutz bei Vorsorgebehandlungen wichtig ist oder der sich überdurchschnittliche Erstattungen beim Zahnersatz wünscht, mit Einzelverträgen bei verschiedenen Versicherern besser aufgehoben sein kann, als alle Punkte in einer Police zu vereinen. „Natürlich ist es mühselig, Verträge bei mehreren Versicherern zu haben und sich bei Leistungen an verschiedene Anbieter wenden zu müssen“, sagt Hennig. „Aber dafür ist die Qualität der einzelnen Versicherungen möglicherweise höher.“ Und darauf dürfte es Kunden in aller Regel ja schließlich ankommen.
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