Ein Optiker putzt in einem Brillengeschäft in Düsseldorf eine Brille. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 10.05.2019 um 10:52
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:10 Min

Seit 2004 müssen gesetzlich Krankenversicherte die Kosten für eine Brille in aller Regel selbst bezahlen. Einen Zuschuss von der Kasse gibt es seitdem nur noch in Ausnahmefällen. Geht es nach der Grünen-Bundestagsfraktion soll sich das nun wieder ändern. Was die Partei konkret fordert, erfahren Sie hier.

Die Grünen-Bundestagsfraktion macht sich für eine bessere Versorgung der Menschen stark, die eine Sehschwäche haben. Seit 2004 gab es einen Zuschuss der Krankenkasse zu Brillengläsern nur bei Kindern unter 18 Jahren oder für Erwachsene, die trotz Brille nur auf eine Sehstärke von maximal 30 Prozent kommen.

Das Heil- und Hilfsmittelgesetz, das seit 2017 gilt, verbesserte die Lage etwas. Den Zuschuss gab es seitdem auch bei einem Dioptriewert von mindestens 6 ohne Hornhautverkrümmung und einem Dioptriewert von mindestens 4 mit zusätzlicher Hornhautverkrümmung.

Das ist den Grünen nicht genug. In ihrem Antrag zur „verlässlichen und bedarfsgerechten Versorgung mit Sehhilfen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Drucksache 19/8566) kritisieren die Politiker, dass die geltenden Regelungen für eine Kostenübernahme durch die GKV zu eng gefasst seien: „Dies betrifft sowohl den Kreis der Anspruchsberechtigten als auch die Höhe der Leistungen“, heißt es da. Daran hätten auch die „geringfügigen Anpassungen“ des Heil- und Hilfsmittelgesetzes nur wenig geändert.

Die Fraktion fordert daher unter anderem, „dass für medizinisch notwendige Brillengläser ab 5 Dioptrien Brechkraft ein Anspruch auf vollständige beziehungsweise ab 2 Dioptrien Brechkraft ein Anspruch auf hälftige Kostenübernahme geschaffen wird“. Perspektivisch wollen die Grünen, dass medizinisch notwendige Sehhilfen wieder komplett erstattet werden. Der obige Vorschlag sei ein erster Schritt dahin.

Ein weiterer Vorschlag ist es, Hartz-IV-Empfänger in diesem Punkt zu entlasten. „Sie müssen die Kosten für Sehhilfen bisher vollständig von ihrem Regelsatz bestreiten“, heißt es in dem Antrag. „Hier sind bislang 15,80 Euro pro Monat für die Gesundheitspflege vorgesehen. Dies ist insbesondere angesichts des im Einzelfall durchaus beträchtlichen Kostenumfangs einer bedarfsgerechten Versorgung mit Sehhilfen lebensfremd.“ Daher sei auch hier die vollständige Übernahme der Kosten notwendig.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“

Skip to content