- Von Juliana Demski
- 08.11.2017 um 10:15
Was ist geschehen?
Zwei Frauen wollen nach einer starken Gewichtsabnahme ihre Haut straffen lassen und reichen bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme ein. Doch ihre Versicherung lässt sich viel Zeit, um über den Antrag zu entscheiden – acht Wochen dauert es, dann liegt die Absage im Briefkasten. Es geht vor Gericht.
Das Urteil
Das Bundessozialgericht in Kassel entscheidet, dass sich die Krankenkasse nicht angemessen verhalten hat (B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R ). Denn: Die gesetzlichen Fristen geben den Kassen eine Bedenkzeit von maximal drei Wochen. Alles darüber gilt als automatisch genehmigt. Auch fingierte Kostenübernahmen könnten Kassen nur dann zurücknehmen, wenn sie rechtswidrig seien, so die Richter.
Wäre eine Rücknahme immer möglich, würde das manche Versicherte benachteiligen, heißt es in der Urteilsbekundung. Grund: Besserverdienende könnten auch nach der Frist ihre Rechnungen selbst bezahlen und dann das Geld zurückverlangen. Versicherte mit einem geringeren Einkommen könnten das nicht.
Einzige Möglichkeit für die Krankenkassen:
Falls ein Gutachten vom Medizinischen Dienst notwendig ist, kann sich die Frist auf fünf Wochen verlängern. In so einem Fall muss die Kasse den Versicherten aber darüber informieren.
Ist ein im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehenes Gutachtenverfahren fällig, hat die Kasse sogar sechs Wochen Zeit. Der Gutachter muss dann innerhalb von vier Wochen eine Entscheidung treffen.
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