Ab ins Wartezimmer und rechtzeitig zum Arzt: Das sichert kranken Menschen ihr Krankengeld. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 03.03.2015 um 14:44
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Bei manchen Dingen ist es enorm wichtig, eine vorgegebene Frist einzuhalten. Das gilt auch fürs Krankengeld. Ist der Kunde zu spät dran, verliert er seinen Anspruch. Verwirrung besteht nur immer mal wieder darüber, wann zu spät hier eigentlich zu spät ist. Die Auflösung gibt es hier.

Ob Krankengeld bei gesetzlich Versicherten oder Krankentagegeld bei privat Versicherten: Gibt ein Kunde seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu spät ab, kann ihn das für Jahre bares Geld kosten. Das steht selbst auf dem Dokument drauf. Die Frage ist aber: Wann ist es zu spät?

Wie die Zeitung Die Welt berichtet, entsteht die „Krankengeld-Falle“ dadurch, dass die Krankschreibung eines Arztes erst ab dem Tag nach dem Praxisbesuch gilt. Sie gilt nicht für den Tag des Arztbesuchs selbst. Für eine lückenlose Krankschreibung müssen die Betroffenen also bereits am letzten vom Arzt bescheinigten Krankheitstag ihre AU-Bescheinigung abholen.

Fehlende Krankheitstage können sich böse aufs Krankengeld auswirken oder gleich ganz aufs Spiel setzen, wie ein Urteil des Bundessozialgericht bestätigt (Aktenzeichen: B 1 KR 17/13 R). Dabei müssen die Versicherten auch sichergehen, dass die Krankenkasse rechtzeitig von der weiteren Krankschreibung erfährt (Aktenzeichen: B 1 KR 20/11 R).

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