Die Außenfassade des Bafin-Gebäudes: Die Behörde hat aktuelle Zahlen ihrer Beschwerdestatistik vorgelegt. . © Kai Hartmann
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  • 13.02.2019 um 10:06
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Die Zahl der Verbraucherbeschwerden und -anfragen zu Versicherungen ist im vergangenen Jahr auf knapp 8.100 gestiegen. Ein Jahr zuvor waren es erst rund 7.400. Das zeigen aktuelle Zahlen der Aufsichtsbehörde Bafin. Gerade PKV- und Kfz-Anbieter sorgten danach für Unmut bei den Verbrauchern.

Verbraucher haben sich im vergangenen Jahr deutlich häufiger bei der Aufsichtsbehörde Bafin über ihre Versicherung beschwert als 2017. Danach bearbeitete die Bafin 2018 genau 8.097 Verbraucherbeschwerden und Verbraucheranfragen. 2017 waren es noch 7.367 Eingaben gewesen. Das geht aus aktuellen Zahlen der Behörde hervor.

Inhaltlich ärgerten sich die Versicherten im vergangenen Jahr vor allem über Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) und über Tarifkalkulationen bei den Kfz-Versicherern. Auch die möglichen Auswirkungen des Brexit auf einzelne Anbieter und die Überlegungen von Lebensversicherern, Vertragsbestände zu verkaufen, beschäftigten die Verbraucher.

Quelle: Bafin

Die Beschwerden und Anfragen zu Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (5.791) lagen 2018 nahezu auf Vorjahresniveau (5.587), wobei die Beschwerden mit 5.539 Stück (2017: 5.425) den deutlich größeren Anteil an den Eingaben hatten.

Hier monierten Verbraucher beispielsweise die Laufzeiten von Überweisungen. Häufig baten sie die Bafin auch zu prüfen, ob Banken zu Recht Finanzierungsanfragen abgelehnt oder Geschäftsverbindungen gekündigt hatten. Auch die Abwicklung langfristiger Sparverträge und die Zulässigkeit und Höhe von Entgelten trieben die Verbraucher im vergangenen Jahr um.

Mifid II sorgt für Unmut

Eine deutliche Zunahme bei den Eingaben verzeichnete die Bafin im Wertpapierbereich. Hier bearbeitete die Behörde im vergangenen Jahr 676 Verbraucherbeschwerden (2017: 522) und 396 Verbraucheranfragen (272).

Das deutlich höhere Beschwerdeaufkommen ging sowohl auf die Reform des Investmentsteuergesetzes als auch auf Probleme mit der Finanzmarktrichtlinie Mifid II zurück. So beschwerten sich Anleger in den ersten Monaten beispielsweise oft darüber, dass sie Wertpapiere wegen fehlender Kosten- oder Zielmarktdaten nur eingeschränkt handeln konnten. Teilweise lagen für die Produkte auch noch keine Basisinformationsblätter nach der neuen Priip-Verordnung vor.

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