- Von Oliver Lepold
- 27.11.2017 um 10:50
Zur Zielgruppe gehören demnach Unternehmer, Ehegatten von Unternehmern mit sogenanntem Ehegattenarbeitsvertrag und generell Kunden, die den Wechsel in die PKV aus unterschiedlichsten Gründen scheuen. Auch für Hochschulabsolventen können Wahltarife interessant sein.
Selbstbehalt für Kunden überschaubar
Behandelt werden wie ein Privatpatient, aber gesetzlich versichert? Wie funktioniert das in der Praxis? Der Versicherte beantragt die Kostenerstattung, erklärt somit den Umstieg auf das sogenannte Sachleistungsprinzip und erhält damit den Privatpatienten-Status. Das Mitglied wird zum Selbstzahler beim Arzt. Der Arzt kann nun nach der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GoÄ/GoZ) abrechnen, am Leistungskatalog ändert sich jedoch nichts.
In der Regel übernehmen die Krankenkassen dabei die Kosten in Höhe von 80 bis 92,5 Prozent. Die darüberhinausgehenden Kosten bleiben der Selbstbehalt des Kunden.
Kassenwechsel richtig argumentiert
Je nach Bedarf des Kunden werden Makler meist einen Wechsel der Krankenkasse empfehlen, etwa weil die bisherige Kasse keine Wahltarife anbietet oder andere Kassen eine bessere Kombination von Wahltarifen bieten. Zentrale Frage hierbei: Was braucht der Kunde von der Krankenkasse in seiner jetzigen Lebenssituation und kann er dies über die nächsten ein bis drei Jahre überschauen?
Kundeneinwänden bezüglich eines Wechsels kann der Makler mit sachlichen Argumenten begegnen. „Er sollte die Sicht des Kunden auf das Leistungsangebot der Krankenkasse lenken und erklären, dass knapp 95 Prozent der Leistungen der GKV sich aus den Grundsätzen des SGB V ergeben, also bei jeder Krankenkasse gleich sind. Der Mehrwert ergibt sich aus den rund 5 Prozent Satzungsleistung der jeweiligen Krankenkasse“, so Kietzmann. Es lohnt sich also besonders, auf die Extras zu achten.
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