Mitte Januar 2021 verkündete Bundesfamilienministerin, dass die versicherungsfremde Leistung Kinderkrankengeld in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie ausgeweitet wird. © picture alliance / Flashpic | Jens Krick
  • Von Manila Klafack
  • 25.02.2021 um 11:45
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Für den Verband der Privaten Krankenversicherungen ist die Ausweitung der versicherungsfremden Leistungen, wie das Kinderkrankengeld, in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Problem. Da dadurch die Steuerzuschüsse weiter steigen, würde die Grenze zwischen Beitrags- und Steuerfinanzierter Leistung verschwinden – mit den entsprechenden Nachteilen für die Versicherten.

Die stetig steigenden Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein Dorn im Auge. In diesem Jahr würde den Kassen ein Zuschuss in Höhe von 19,5 Milliarden Euro in Aussicht gestellt, plus zusätzliche 3 Milliarden für die Pflegekassen. Das sei gegenüber 2020 ein Anstieg um weitere 2,7 Milliarden Euro.

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Solche Pläne seien sozialpolitisch ungerecht und teuer, so der PKV. Werden diese versicherungsfremden Leistungen heute ausgeweitet, würde das morgen Steuer- und Abgabenerhöhungen nach sich ziehen. Zudem seien Finanzrisiken damit verbunden, wie die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigen würde.

Seit 2004 steigt der Bundeszuschuss an

Seit im Jahr 2004 der erste Bundeszuschuss beschlossen wurde, sei dieser von damals einer Milliarde Euro auf nunmehr über 20 Milliarden Euro, aktuell begründet durch die Corona-Krise, gestiegen. Pro Jahr, wie der PKV betont. „Diese Erfahrungen sollten den Finanzpolitikern und Steuerzahlern eine Warnung sein: Wenn die Tore für Steuerzuschüsse an die GKV einmal geöffnet sind, dann gehen sie nicht mehr zu, sondern drücken immer weiter auf“, heißt es vom PKV.

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Zu diesen versicherungsfremden Leistungen gehört zum Beispiel das Kindergeld. Da es sich dabei um eine Lohnersatzleistung handelt, gehört es für den Verband ganz klar nicht zu den Leistungen einer Krankenversicherung. Im Zuge der Corona-Pandemie war das Kinderkrankengeld für 2021 um 10 Tage pro Kind und Elternteil ausgeweitet worden.

Zudem muss in diesem Jahr nicht zwingend ein Arzt eine Krankheit des Kindes feststellen, um das Krankengeld beantragen zu können. Damit sollen Eltern leichter Schul- und Kitaschließungen kompensieren können. Allerdings hätten privat Krankenversicherte keinen Anspruch auf diese Leistung.

Versicherungsfremde Leistungen verschärfen die bestehende Schieflage

Das Kinderkrankengeld würde ebenso wie zum Beispiel die Förderprogramme für die Aus- und Weiterbildung von Gesundheits- und Pflegeberufen die finanzielle Schieflage der Kranken- und Pflegekassen noch verschärfen. Die Krankenkassen hätte 2020 bereits mit dem höchsten Defizit seit 2003 abgeschlossen, so der PKV.

Spätestens nach der Bundestagswahl werde die Frage nach einer nachhaltigen Finanzierung wieder oben auf der Agenda stehen. Die Reserven der Kassen seien dann aufgebraucht und der Gesundheitsfonds habe wegen der Wirtschaftsentwicklung ebenso Probleme. Die Krankenkassen rechnen, laut Ärzteblatt, mit einem Milliardendefizit.

Für die privaten Krankenversicherer seien die zunehmenden Steuerzuschüsse problematisch. Damit würden die Grenzen zwischen Steuer- und Beitragssystem verschwinden und der Zusammenhang zwischen Beitrags- und Leistungshöhe löse sich auf. Die Nachteile eines steuerfinanzierten Gesundheitssystems würden offensichtlich. So eine Variante sei schwankungs- und kürzungsanfällig. Den Versicherten würde eine Versorgung „nach Kassenlage“ bevorstehen, prognostiziert der PKV.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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