- Von Redaktion
- 09.01.2024 um 11:59
Sah es im Februar für Vermittelnde von Beamten und Beamtenanwärtern noch düster aus, konnten Wissende des PKV-Systems offensichtlich dafür sorgen, dass man am sich ergänzenden System der Beihilfe und PKV beziehungsweise GKV festhält.
Wo lag eigentlich das Problem der Beamtenversorgung in Sachsen?
Das Verwaltungsgericht ermittelte für Beamte der kleinsten Besoldungsgruppe mit niedriger Versorgungsstufe: Diese haben nur wenig Einkommen mehr als Bürgergeldbezieher, wenn sie für die Familie finanziell allein verantwortlich sind. Das heißt, das Netto-Mehreinkommen liegt unter 15 Prozent im Vergleich zu Bürgergeldbeziehern. Ein Umstand, den das Veraltungsgericht geändert sehen wollte.
Vergleicht man das Einkommen vergleichbarer Beamter im Bundesschnitt, liegen die ostdeutschen Länder im Gesamtbild weit unter dem Einkommen der alten Bundesländer. Sachsen ist dabei nicht mal das Schlusslicht, sondern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt hat die Beamten mit dem geringsten Einkommen in den niedrigen Besoldungsstufen.
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Doch man wollte offensichtlich nicht das Einkommen der Beamten erhöhen, sondern arbeitete lieber an einer Änderung, von der alle Beamten und Beamtenanwärter partizipieren werden. So profitieren am Ende alle Beamten des Landes von den Änderungen der Beihilfeverordnung. Dabei ist der Beihilfestelle ein Coup gelungen, den so noch keiner vollzogen hat. Denn hat man eine Beihilfestufe einmal erreicht, kann man laut der neuen Verordnung nicht mehr zurückgestuft werden. Das sieht sonst keine Verordnung so vor. Denn hatte man bisher 70 Prozent Beihilfe mit zwei beihilfeberechtigten Kindern erhält man nun 90 Prozent. Diesen Satz behält man auch, wenn die Kinder erwachsen sind, und fällt nicht wie üblich auf nur noch 50 Prozent zurück.
Was ändert sich konkret ab dem 1. Januar 2024?
Beamte kommen mit Kindern früher in den Genuss einer erhöhten Beihilfe. So haben künftig Eltern schon ab dem ersten Kind, das im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig ist, einen Anspruch auf 70 Prozent der Beihilfe und nicht wie bisher auf 50 Prozent.
Kinder steigen bei der Beihilfeberechtigung direkt auf 90 Prozent und starten nicht wie bisher mit 80 Prozent. Ab dem zweiten Kind erhalten Beihilfeberechtigte künftig sogar 90 Prozent. Allerdings erhält das nur noch ein Elternteil bei zwei Beihilfeberechtigten und wird gemäß der Zuordnung des Familienzuschlags durchgeführt.
Kurz zusammengefasst:
Hat man eine Beihilfestufe erreicht, erhält man diese auch nach Wegfall der jeweiligen Voraussetzung und fällt nicht mehr auf 50 Prozent zurück.
Außerdem erhalten Beihilfeberechtige mit einem Ehepartner mit einem Einkommen unter 18.504 Euro jährlich ab dem 1. Januar 2025 Familienzuschläge. So werden Beihilfeberechtigte als Alleinverdiener laut dem Sächsischen Beamtenbund um bis zu 3.700 Euro jährlich entlastet.
Pauschale Beihilfe seit dem 1. Januar 2024
Sachsen führte am 1. Januar 2024 nun auch die pauschale Beihilfe ein. Gesetzlich versicherte Beamte zahlen somit nicht mehr den Krankenversicherungsbeitrag auf ihr Einkommen zu 100 Prozent, sondern erhalten wie bei einem Beschäftigungsverhältnis in der freien Wirtschaft einen 50-Prozent-Zuschuss. Die soziale Pflegeversicherung wird wie in allen anderen Beihilfevorschriften mit der pauschalen Beihilfe nicht bezuschusst.
Ben
Vor 11 MonatenUnd immer wieder die arme Provision, die leidet. (Hinweis: Ironie)
Ich verstehe das nicht. Es ist doch gut für die Beamten, da genau die unterstützt werden, die ohnehin wenig haben! Und da möchte ich nun keine Aussagen hören, dass es den Beamten doch gut gehe…
Die Entlastung kommt für Familien und deren Kinder!
P.S.: Beamte werden oft von Beratern vor Ort beraten. In den neuen Bundesländern sind auch die Lebenshaltungskosten geringer. Alles hat ein Für und Wider.
1 Kommentare
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Vor 11 MonatenUnd immer wieder die arme Provision, die leidet. (Hinweis: Ironie)
Ich verstehe das nicht. Es ist doch gut für die Beamten, da genau die unterstützt werden, die ohnehin wenig haben! Und da möchte ich nun keine Aussagen hören, dass es den Beamten doch gut gehe…
Die Entlastung kommt für Familien und deren Kinder!
P.S.: Beamte werden oft von Beratern vor Ort beraten. In den neuen Bundesländern sind auch die Lebenshaltungskosten geringer. Alles hat ein Für und Wider.