PKV-Spezialistin Anja Glorius von KVoptimal.de © KVoptimal.de
  • Von Redaktion
  • 09.01.2024 um 11:59
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:20 Min

Seit 1. Januar 2024 gelten neue Beihilferegeln für sächsische Beamte. Die können sich über deutlich verbesserte Zuschüsse zur PKV und GKV freuen. Für Vermittler sind das allerdings keine allzu guten Nachrichten, wie die PKV-Spezialistin Anja Glorius von KVoptimal.de in ihrem Gastbeitrag schildert.

Durch die neue Änderung ergibt es wirtschaftlich jedoch keinen finanziellen Sinn mehr, die pauschale Beihilfe mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu nutzen. Denn die Kosten der PKV sind im Marktvergleich langfristig fast immer die günstigere Wahl. Einen Fall aus der Praxis lesen Sie in unserem Blog: Sachsen ab 01.01.2024 – Mehr Geld in der Tasche für Beamte (kvoptimal.de)

Wir wirken sich die Regelung in der Beihilfe Sachsen ab dem 1. Januar 2024 auf Vermittelnde aus?

Durch die teilweise langfristig reduzierten Beihilfesätze sinkt der Beitrag zur PKV deutlich. Vermittelnde haben also weiterhin den gleichen Beratungsaufwand bei Beihilfeberechtigten, reduzieren aber ihren Courtage- und Provisionsanspruch sowohl in der Abschluss- als auch Bestands-Courtage deutlich.

Ein Vergleich einer 30-jährigen versicherten Person mit zwei Kindern: Exemplarisch schauen wir uns den Anspruch der Barmenia und Axa im Vergleich an.

Alter Beitrag mit bisher 70 Prozent Beihilfeanspruch:

Quelle: www.psponline.de
Quelle: www.psponline.de

Beitrag für eine 30-jährige versicherte Person:

  • Barmenia – 254,56 Euro im Monat
  • DBV – 269,93 Euro im Monat

Courtage-Anspruch für Vermittelnde*:

  • Barmenia – 1.794,24 Euro
  • DBV – 1.916,46 Euro

Neuer Beitrag ab 1. Januar 2024 mit 90 Prozent Anspruch auf Beihilfe:

Quelle: www.psponline.de
Quelle: www.psponline.de

Beitrag für eine 30-jährige versicherte Person:

  • Barmenia – 126,06 Euro im Monat
  • DBV – 131,45 Euro im Monat

Courtage-Anspruch für Vermittelnde*:

  • Barmenia – 742,95 Euro
  • DBV – 718,47 Euro

So fehlen Vermittelnden trotz eines hohen Beratungsaufwands bei Beamten teilweise rund 1.200 Euro. Es bleibt zu hoffen, dass die Beratungsqualität nicht leidet.

*Die Courtage ist individuell je Vermittler und hier bis zur Höchstgrenze des Courtagedeckels gerechnet.

Die Autorin Anja Glorius ist Geschäftsführerin des auf PKV spezialisierten Maklers KVoptimal.de in Berlin. Sie betreibt außerdem die Facebook-Gruppe Private Krankenversicherung – Support | Facebook

kommentare
Ben
Vor 11 Monaten

Und immer wieder die arme Provision, die leidet. (Hinweis: Ironie)
Ich verstehe das nicht. Es ist doch gut für die Beamten, da genau die unterstützt werden, die ohnehin wenig haben! Und da möchte ich nun keine Aussagen hören, dass es den Beamten doch gut gehe…
Die Entlastung kommt für Familien und deren Kinder!

P.S.: Beamte werden oft von Beratern vor Ort beraten. In den neuen Bundesländern sind auch die Lebenshaltungskosten geringer. Alles hat ein Für und Wider.

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Ben
Vor 11 Monaten

Und immer wieder die arme Provision, die leidet. (Hinweis: Ironie)
Ich verstehe das nicht. Es ist doch gut für die Beamten, da genau die unterstützt werden, die ohnehin wenig haben! Und da möchte ich nun keine Aussagen hören, dass es den Beamten doch gut gehe…
Die Entlastung kommt für Familien und deren Kinder!

P.S.: Beamte werden oft von Beratern vor Ort beraten. In den neuen Bundesländern sind auch die Lebenshaltungskosten geringer. Alles hat ein Für und Wider.

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