- Von Karen Schmidt
- 13.06.2024 um 13:29
Die gute Nachricht vorweg: Die private Krankenversicherung (PKV) kann Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sind, auch künftig zu Beiträgen anbieten, die nicht über dem GKV-Höchstbeitrag liegen.
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Das hat die Finanzaufsichtsbehörde Bafin untersucht. Dazu projizierten die Aufseher die Beitragsentwicklung in der PKV 50 Jahre in die Zukunft – und spielten dann mehrere Szenarien durch. Als repräsentativer PKV-Tarif diente hierbei der Standardtarif, der von den Leistungen her vergleichbar mit der GKV ist. Dabei betrachtete die Bafin aber nur Durchschnitte und nicht Einzelfälle von PKV-Versicherten.
„Insoweit erwies sich das System der Alterungsrückstellungen, mit denen Beitragssprünge im Alter abgefedert werden sollen, als nachhaltig. Aus Sicht der Bafin sind daher hier derzeit keine Änderungen an den gesetzlichen Maßnahmen erforderlich“, schreiben die Versicherungsaufseher Alexandra Fischer, Martin Künzler, Arne Ogrowsky und Maik Schwarz in einem Bericht auf der Bafin-Webseite.
Medizinische Inflation wirkt sich erheblich aus
Ein weiteres Ergebnis: Die medizinische Inflation beeinflusst die PKV-Beiträge deutlich. Zur medizinischen Inflation zählen steigende Kosten im Gesundheitswesen durch medizinischen Fortschritt, aber auch gesetzliche Änderungen.
Dabei zeigte sich, dass der Standardtarif nur in Ausnahmefällen nicht mehr tragfähig wäre. Das wäre etwa dann der Fall, wenn die jährliche Inflation über die nächsten 50 Jahre bei 5 Prozent läge und der GKV-Höchstbeitrag nicht entsprechend stark stiege.
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