- Von Redaktion
- 12.12.2016 um 08:41
Dagegen wiederum können Kunden vor das Sozialgericht ziehen. 2015 passierte das in 175 Fällen. Zusammen mit noch nicht beendeten Verfahren aus Vorjahren kam es zu 213 endgültigen Gerichtsentscheidungen. Die Gerichte gaben der SBK in 75 Prozent der Verfahren Recht, weitere 12 Prozent wurden durch Vergleich abgeschlossen. In 12 Prozent entschieden die Gerichte im Sinne der Kläger.
Wettbewerbsrechtlich relevant
Die SBK fordert alle gesetzlichen Krankenkassen zu einem transparenten Umgang mit solchen Kennzahlen auf. „Wir müssen den Kunden konsequent in den Mittelpunkt stellen – das bedeutet, auch mit unbequemem Feedback offen umzugehen“, sagt Hans Unterhuber, Vorstandsvorsitzender der SBK. Zahlen zur Kundenzufriedenheit seien außerdem wettbewerbsrelevant und gäben Auskunft über die Qualität einer Krankenkasse.
„Der Kunde hat diese Transparenz verdient“, so Unterhuber. „Denn nur, wenn er Einblicke in solche Zahlen hat, kann der Kunde sich ein Bild davon machen, wie es um die Kundenorientierung einer Krankenkasse bestellt ist.“
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