- Von Oliver Lepold
- 03.11.2017 um 11:30
In der Regel gilt: Die Prämienhöhe ist vom Alter des Versicherten abhängig. Wer in einem Kalenderjahr keine Leistung abruft, erhält eine Rückerstattung von derzeit einem Monatsbeitrag bei der Knappschaft. Die Laufzeit der Tarife (erfordert eine Bindung an die Kasse) beträgt mindestens zwölf Monate und verlängert sich automatisch. Sämtliche Wahltarife beziehen sich auf alle Leistungen, die auch sonst im Leistungskatalog der GKV aufgeführt sind. Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker etwa fallen nicht darunter.
Keine Gesundheitsfragen
Organisatorisch hält sich der Aufwand in Grenzen: „Wir stellen keine Gesundheitsfragen und erstellen die Leistungsabrechnung aus einer Hand. So sparen sich Kunden den Aufwand, Abrechnungen zuerst bei der Kasse und dann beim privaten Versicherer einreichen zu müssen“, erläutert Produktchef Kietzmann den Abwicklungsmodus bei der Knappschaft.
Was Makler wissen müssen: Im Unterschied zur PKV bilden Wahltarife keine Altersrückstellungen. Somit verändern sich die Monatsbeiträge bei steigendem Alter stufenweise. Risikoträger ist die Kasse selbst mit „Non-Profit-Auftrag“.
Wer Wahltarife abschließt, muss zwingend in der entsprechenden Kasse Mitglied sein. Ein möglicher Kassenwechsel ist daher auch zunehmend im Beratungsgespräch ein Thema. Eine Hürde, die geschulte Makler laut Kietzmann locker überspringen.
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