Höhere Beitragssätze in der GKV: Die erste Gehaltsabrechnung des Jahres 2023 dürfte für viele gesetzlich Krankenversicherte überraschend sein, denn Infos zu den steigenden Zusatzbeiträgen mussten die Kassen dieses Mal nicht an ihre Mitglieder verschicken. © picture alliance / Zoonar | stockfotos-mg
  • Von Karen Schmidt
  • 02.01.2023 um 17:04
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:20 Min

55 gesetzliche Krankenkassen erhöhen mit Wirkung zum Januar 2023 den Zusatzbeitrag. 16 Kassen halten ihn stabil und 2 senken ihn. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Portals krankenkasseninfo.de.

Die gesetzliche Krankenversicherung wird für viele Menschen in diesem Jahr teurer. Wie das Portal krankenkasseninfo.de berichtet, geben gesetzlich Versicherte jetzt zum Teil bis zu 19,99 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen allein für ihre Kranken- und Pflegeversicherung aus. Arbeitnehmer müssten durch den steigenden Beitrag bis zu 209 Euro mehr im Jahr an ihre Krankenkasse abführen, Selbstständige bis zu 418 Euro.

Betroffen sind laut dem Portal mit Ausnahme des Bundeslandes Bremen alle AOK-Versicherten, aber auch die beitragzahlenden Versicherten von DAK-Gesundheit, HKK, IKK Classic und Siemens Betriebskrankenkasse (SBK). Stabil blieben große Ersatzkassen wie TK, Barmer, HEK, Knappschaft oder IKK gesund plus.

Unter den Betriebskrankenkassen gebe es ebenfalls viele Erhöhungen, aber auch stabil bleibende Sätze und sogar zwei Beitragssenkungen: Die in Bayern, Hessen und Niedersachsen geöffnete BKK Herkules sowie die in elf Bundesländern aktive SKD BKK starte mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag ins neue Jahr.

Die günstigsten und die teuersten Krankenkassen

Als günstig kann man laut krankenkasseninfo.de nun die Kassen einstufen, deren Zusatzbeitrag noch unter der Marke von einem Prozent liegt. Hierzu zählen die drei bundesweit geöffneten Kassen BKK Firmus, BKK Gildemeister Seidensticker und HKK. Zu den teuersten Kassen mit einem Zusatzbeitrag von 1,8 Prozent oder mehr gehörten AOK Nordwest, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und AOK Nordost, BKK VBU und BKK exklusiv.

Problematisch dabei: Die Bundesregierung hat die Informationspflicht der Krankenkassen vorübergehend ausgesetzt. Die Folge: Die Versicherten bekommen in diesem Jahr keinen Brief über ihren neuen Beitragssatz. „Nicht wenige Arbeitnehmer dürften daher überrascht sein, wenn sie die erste Lohnabrechnung des neuen Jahres erhalten“, prophezeit krankenkasseninfo.de.

Jürgen Kunze, Geschäftsführer der Krankenkassennetz.de GmbH, dazu: „Die gute Nachricht ist, dass es immer noch günstige Alternativen gibt und dass alle Betroffenen das Recht haben, zu wechseln. Wir empfehlen den Versicherten, sich diesmal aktiv über die neuen Beitragssätze zu informieren – entweder in der Tagespresse, im Internet oder direkt bei den Krankenkassen.“

>>> Einen Überblick über die neuen Beitragssätze gibt es hier.

autorAutorin
Karen

Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content