- Von Redaktion
- 27.08.2014 um 16:23
Das Magazin „Procontra“ sprach mit der Versicherungsberaterin Angela Baumeister über die Aussagen von Matthias Wörmann (das Interview mit ihm finden Sie hier). Sie rät Kunden anders als Wörmann sehr wohl dazu, in die Krankenakte zu schauen.
Warum? Stolpere der Versicherer über Diagnosen, würde er nachhaken und den Arzt im schlimmsten Fall als Zeuge in einem möglichen Gerichtsverfahren aufrufen. „Wenn der Richter dann fragt, ob der Arzt den Patienten über die niedergeschriebene Diagnose aufgeklärt hat, wird er es bejahen; wenn er es in der Akte so vermerkt hat“, so die Beraterin gegenüber Procontra. Alternativ würde er erklären, sich nicht konkret erinnern zu können, aber im Regelfall seine Patienten selbstverständlich immer über die erhobenen Diagnosen aufzuklären. „Wer hier glaubt, der Arzt stellt sich selbst bloß und gibt im Ernstfall eine sogenannte Abrechnungsdiagnose zu, ist zu blauäugig“, so Baumeister weiter.
Wörmanns Rat „halte ich für falsch“, so Baumeister. Viele Jahre nach Vertragsschluss könne es sehr problematisch werden, Fehl- oder Abrechnungsdiagnosen nachträglich zu revidieren. Wer frühzeitig in seine Akte schaue, lege zu gesunden Zeiten ein Fundament für den späteren Leistungsfall – zumindest was die Thematik der vorvertraglichen Anzeigepflicht angeht.
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